dazuverdienst

2 Antworten

Du darfst den Minijob annehmen, musst die Einkünfte aber anrechnen lassen, sonst machst Du dich strafbar!

Der Gläubiger kennt alle Einkunftsquellen (zB durch eine eidesstattliche Versicherung) und beantragt beim Vollstreckungsgericht die Zusammenrechnung der Einkünfte . Es wird dann anteilig auch vom Einkommen aus dem Nebenjob gepfändet.

Eine automatische Berücksichtigung des Nebenjobs erfolgt nicht. Von daher würdest Du Dich strafbar machen, wenn Du den Minijob verschweigst.


Kevin1905  13.09.2013, 12:16

Falsche Versicherung an Eides Statt (§ 156 StGB) evtl. wäre dies auch ein Betrug (§ 263 StGB) da das vorsätzliche Machen falcher Angaben zum Erschleichen eines Vermögensvorteils (der durch die geringere Pfändungsmasse entsteht) den Straftatbestand m.M.n. erfüllt.