Hausratversicherung: Versicherer hat Umzug nicht übernommen, jetzt Schaden :-(
Hallo, April 2012 habe ich mich von meiner Frau getrennt und bin in eine kleinere Wohnung gezogen. Den Umzug hatte ich telefonisch der Hausratversicherung gemeldet, diese läuft auf meinen Namen. Jetzt vor knapp 2 Wochen wurde bei mir in der neuen Wohnung eingebrochen und ich wurde bestohlen. Als ich bei meiner Versicherung anrief wurde ich mit Namen und mit meiner NEUEN Adresse begrüßt!! Der Schaden wurde aufgenommen und am Ende des Telefonats meinte die Dame plötzlich, dass ich ja umgezogen sei!! Ich sagte ihr dass ich diesen Umzug damals telefonisch angegeben hatte und sie mich ja auch entsprechend mit der neuen Adresse begrüßt hätte. Darauf hin meinte sie dass sie erst den Versicherungsschutz überprüfen müsste weil die neue Adresse nicht im System stehen würde. Ich vermute dass die Versicherung verbummelt hat meine neue Adresse zu übernehmen und nun habe ich Angst dass ich den Einbruch und Diebstahl nicht ersetzt bekomme. Schaden ca. 3000.- Euro. Was soll ich jetzt tun? Bitte helft mir. LG Radlerhai
3 Antworten
Ich gehe mal davon aus, dasss Du (leider) auf Deinem Schaden sitzenbleiben wirst. Denn die Änderung, die Du telefonisch durchgegeben hast, wurde mit Sicherheit auf die Postanschrift bezogen.
Wenn das versicherte Risiko sich ändert (eben durch den Umzug), bekommst Du von der Hausratversicherung einen Fragebogen, in dem Du z. B. die Wohngröße angeben musst. Ist das nicht der Fall gewesen, ist Deine jetzige Wohnug auch nicht versichert. Leier ist da auf Kulanz nichts möglich. Es besteht ja kein Versicheurngsschutz.
Selbst wenn Deine Ex-Frau eine eigene Hausratversicherung hätte, hilft das Dir nicht weiter. Damit ist die alte Wohnung überversichert, die neue Wohnung aber trotzdem nicht.
Was soll ich jetzt tun?
Erstens mal die Ruhe bewahren, denn was "die Dame am Telefon" sagt, braucht keine Rechtsverbindlichkeit zu haben.
Zweitens solltest Du Dir jenen Satz verinnerlichen den ich auf der Schule gelernt habe und der lautet: "Was ich schwarz auf weiß habe kann ich getrost nach Hause tragen". Ich werde es nie verstehen wieso Leute wegen einer Minute Zeitersparnis darauf verzichten wichtige Informationen schriftlich mit Zugangsnachweis zu übermitteln und stattdessen zum Telefonhörer greifen. Schriftlich mit Zugangsnachweis bedeutet z.B. per E-Mail wenn der Empfänger eine Eingangsbestätigung oder einen Bearbeitungsvermerk versendet oder per Fax (da hat man das Absendeprotokoll).
Hallo, zuerst mal vielen Dank für eure prompten Antworten. Erfahrung macht klug. Da seither immer alles telefonisch ging hatte ich dies seither auch so beibehalten :-/ Damals am Telefon hatte man mich sogar nach der neuen Wohnsituation gefragt und mir gesagt dass es bearbeitet wird. Dann hatte ich nie wieder was von der Versicherung gehört, dachte es wäre alles O.K. Dann kann ich vielleicht wirklich nur auf Kulanz hoffen. Selbst wenn nur 1/3 des Schadens ersetzt werden würde wäre ich schon froh, denn das was ich momentan noch besitze passt in 2 Umzugskartons und in mein Auto :-( Heute Nachmittag habe ich ein Gespräch mit meiner Versicherung wegen dieser Angelegenheit. Wenn es euch interessiert werde ich danach berichten. LG
Wie schon gesagt. Wenn die alte Wohnung nicht mehr existiert und Deine Ex eine eigene Hausratversicherung hat, übernehmen die vermutlich den gesamten Schaden, ansonsten wird es sehr eng, weil ja die Versicherung bei einem HR-Schaden bei Deiner Ex dort auch hätte zahlen müssen.