Müssen auch Immobilienbesitzer die nicht vermieten Legionellenprüfungen regelmässig machen?
Oder ist man nur als Vermieter in der Pflicht, das Trinkwasser untersuchen zu lassen?
2 Antworten
In seiner selbst bewohnten Immo kann der Eigentümer so viele Legionellen halten wie er will.
Bei vermieteten Wohngebäuden ist die Prüfung bei Anlagen mit einem Warmwasserspeicher mit mehr als 400 Liter Fassungsvermögen oder mit einem Leitungsvolumen über 3 Liter in der Zirkulationsleitung Pflicht.
Genau das sind die Anknüpfungspunkte dieser aus meiner Sicht völlig verunglückten Vorschrift!
Eidherr: Die Trinkwasserverordnung ist eine sehr komplizierte Bestimmung. Nicht nur selbstgenutztes Wohneigentum ist ausgenommen, es sind sogar Mietshäuser ausgenommen -ganz gleich in welcher Größe!!!. Angeknüpft wird nämlich an die zentrale Warmwasseraufbereitung und die ist nicht gegeben, wenn dezentral Warmwasser aufbereitet wird, z.B. mittels Durchlauferhitzer.