Anrechnung Nebentätigkeit auf Referendariatsvergütung (Lehramt)
Kennt sich hier jemand mit der Anrechnung von Einkünften aus einer Nebentätigkeit auf eine Vergütung für ein Referendariat (Lehramt) aus? Rechtsgrundlage ist § 65 BBesG. Wenn ich den Wortlaut des §65 richtig verstehe, wird alles angerechnet, teilweise findet man aber auch Informationen, dass man soviel hinzuverdienen darf wie die Vergütung für das Referendariat selbst beträgt, ohne das die Vergütung gekürzt wird (also nichts angerechnet wird).
1 Antwort
Was es nicht alles gibt! In meiner Referendarzeit -die zugegebenermaßen schon einige Jahrzehnte zurück liegt- habe ich die Sache auf dem kurzen Dienstweg erledigt und einfach keine Nebentätigkeit angegeben. Allerdings war ich damals freier Mitarbeiter und außer dem FA konnte das auch keiner Behörde bekannt werden. Ich habe den Eindruck, dass Deine Unsicherheit in der Behandlung der Sache allein dadurch entsteht, dass Du Dir die von Dir zitierte Vorschrift nicht angeschaut hast oder nicht gründlich genug. Daher konfrontiere ich Dich damit. Keine Angst, Paragraphen beißen nicht:
http://www.jusline.de/index.php?cpid=f92f99b766343e040d46fcd6b03d3ee8&lawid=1117&paid=65
Die entscheidenden Worte sind doch:
soweit es diese übersteigt.
Es wird eben nicht alles angerechnet. Diese Information gibt uns das Gesetz selber und welche bessere Quelle könnte es denn da schon geben?