Allese gut und schön was der Gesundheit dient ! Heute habe ich vom Vermieter die Information der Kostenumlage für die Prüfung erhalten. Wobei sich eine Rechnungsgrundlage von ca.0,40 € pro m² / Jahr ergibt. Welcher rechtlichen Form entspricht das??? Meiner Meinung muß die Berechnungsgrundlage die jeweilige Verbrauchsmenge Pro m³ Warmwasser sein und nicht die größe der Wohnfläche (inklusive 1/2 Balkonfläche)!? Wer kennt die Lage des Gesetzes??