Restaurantrechnung über „Wiener Schnitzel“ vom Schwein – muss ich die zahlen?
Ich habe im Restaurant ein Wiener Schnitzel bestellt und bin davon ausgegangen, ein Kalbsschnitzel geliefert zu bekommen. Serviert wurde aber ein Schweineschnitzel, das ich sofort reklamierte. Trotzdem sollte ich es bezahlen, ich weigerte mich, ließ dem Wirt aber meine Personalien da und sagte ihm, er möchte mir doch eine Rechnung schicken, danach würde ich reagieren. Ich kenne das Wiener Schnitzel nur als Kalbfleisch, ist das Schweineschnitzel dann nicht eine Betrugsversuch?
3 Antworten
Schau mal richtig in die Speisekarte. Wenn es ein Schnitzel vom Schwein ist dann steht da immer "Wiener Art"
Na schön , sind wir jetzt auch noch bei Lafer , Licher , Mälzer und anderen möchtegern Kochexperten .Eine "definition" des Wiener Schnitzels findest du hier . http://de.wikipedia.org/wiki/Wiener_Schnitzel . Wenn nicht irgendwo im unteren Teil der Speisekarte vermerkt ist " Wiener Art" , hast du richtig gehandelt. Außer , du hast vom Schnitzel, Kalb oder Schwein, schon mehr als die Hälfte verzehrt , bevor du es gemerkt hast.Dann mußt du es bezahlen. Und wenn es gut geschmeckt hat gibst du auch noch etwas Trinkgeld.
Ich kenne das Wiener Schnitzel auch nur aus Kalbfleisch. Trotzdem könnte man wohl nicht von einem Betrugsversuch sprechen, eher von einer Warenunterschiebung. Trotzdem fand ich eine Entscheidung des VG Arnsberg, dass die meisten Bürger wohl nicht zwangsläufig von Kalbfleisch ausgehen und das Wiener Schnitzel daher auch aus Schweinefleisch sein darf. Siehe hier: www.kostenlose-urteile.de/newslistview.CW417.htm?view=8738&referrer=news7823