Zahlung durch Geldeinwurf in Briefkasten - Wir der Schulnder von Zahlungspflicht frei?
Es hat wohl jemand mitbekommen, wie der Schuldner das Geld (500 in bar) in einem verschlossenem Briefumschlag in den Briefkasten des Gläuibigers eingeworfen hatte, was er nachweisbar getan hat. Jedenfalls ist dieser Briefumschlagt mitsamt dem Geld nicht mehr da und der Gläubiger behauptet felsenfest, ebenfalls nicht widerleglich, das Geld in dem Briefkasten nicht vorgefunden zu haben. Muss der Schuldner nochmals zahlen oder ist er von seiner Schuld freigeworden?
2 Antworten
Die Gefahr der Geldübermittlung liegt beim Zahlenden bzw. Schuldner. Er muss das Geld dem Gläubiger auf seine Gefahr übermitteln. Wenn es bei der Gläubigerbank eingetroffen ist, dann geht die Verlustgefahr auf den Gläubiger über, nicht aber in deinem Fall. Der Schuldner muss nochmals zahlen.
Ich habe einen weißen Briefumschlag mit Geld, bei dem jennigen reingeworfen, wo ich noch Schulden hatte, jetzt behauptet er, er hätte es nicht bekommen und hat eine Anzeige gemacht, er hat zu uns gesagt, schmeißt es einfach in den Briefkasten rein, mein Zeuge hat das gesehen, wir sind schon sehr lange befreundet, dann haben wir nochmal auf dem Boden geschaut, ob es wirklich nicht daneben gefallen ist, beim zweiten Mal haben wir da klingelt, er machte auf und mein Zeuge gab im dann das Rest Geld, es war in einem weißen Briefumschlag, er nahm es an und wir sind danach gegangen, jetzt nach 4 Wochen, bekamen, wir eine Anzeige, haben es angeblich geklaut, aus dem Briefkasten..