Wie kann ich einen vor einer Woche absgeschlossenen Bausparvertrag widerrufen?
Meine Eltern, die Beide über 70 sind, haben sich von einem "Superberater" einen LBS-Bausparvertrag mit einer Laufzeit von 7 Jahren aufschwatzen lassen und haben auch sofort die Abschlussgebühr von 100 Euro von ihrem Konto abbuchen lassen. Sie werden nie bauen, da sie ja selbst schon Hausbesitzer sind und sie brauchen auch niemals ein Bauspardarlehen, weil sie genug Ersparnisse dafür haben. Sie haben es nur wegen der Sparzinsen von angeblich 3% gemacht und sind nun fix und fertig, dass sie sich haben so bequatschen lassen. Wie kommen sie aus diesem Vertrag wieder heraus und vor allem ihre schon bezahlten 100 Euro Provision wieder zurück? Wenn man ein Bauspardarlehen nicht in Anspruch nimmt, sondern nur, wie hier das Ersparte haben möchte, bekommt man dann überhaupt einen Wohnungsbauprämie oder andere Vergünstigungen, so dasse svielleicht doch noch lukrativ in dem Alter sein könnte? Ich kann es mir jedenfalls nicht vorstellen und bin sauer, dass meine Eltern so einem Berater aufgesessen sind.
2 Antworten
Hallo Sonne,
wenn Deine Eltern den Vertrag nicht mehr haben wollen, haben sie ein Widerrufsrecht. Sie können 2 Wochen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Abschlussgebühr gibt’s dann zurück.
Hier die Widerrufsbelehrung der LBS:
Widerrufsbelehrung, Widerrufsrecht:
Sie können Ihre Vertragserklärung auf Abschluss eines Bausparvertrages, der nach den allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) mit einer Risikolebensversicherung in der Darlehensphase verbunden ist, innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht, bevor Ihnen auch eine Vertragsurkunde, Ihr schriftlicher Antrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt worden ist, sowie nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1,2 und 4 BGB-InfoV sowie nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes. Der Widerruf ist zu richten an: LBS Landesbausparkasse ...
Sollte es Probleme geben mit der Rückabwicklung, gibt es eine Ombudsfrau für Bausparkassen. Da hilft der link unten weiter.
http://www.bausparkassen.de/index.php?id=119&L=0
Viel Erfolg für Deine Eltern.
Die Bausparprämie ist nur vom eigenen Einkommen, der Sparrate udn der nicht zweckfremden Verwendung abhängig.
Wenn aber nciht gebaut, oder getilgt werden soll, scheitert es ja schon an der wohnwirtschaftlichen Verwendung.
Ich würde der hauptverwaltung schreiben, die Eltern wären überredet worden, die Sachlage schildern udn um Stornierung bitten.
Wenn das Abgelehnt wird, einzweites Schreiben mit dem Hinweis dass man sich umsehen wird, ob sich nciht die Bild, oder Akte 10 dafür interessieren wie von den Vertretern des hauses alte Leute über den Tisch gezogen werden.