Nichteinhaltung des genehmigten Bauplans, mit welcher Strafe ist zu rechnen?

1 Antwort

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Meist keine Strafe. Sondern nachträglich genehmigen lassen, wenn genehmigungsfähig. Würd ich aber auch erst machen wenn das Bauamt dazu auffordert. Keine schlafenden Hunde wecken. Was ist den größer geraten? Oder hat man sich nur vermessen und es geht um einige cm? Dann passiert nichts. Das Planungsunterlagen immer Rohbaumasse enthalten und Toleranzen üblich sind. Wenn das Haus vermessen ist und ins Liegenschaftskataster eingetragen ist, dann kann das Bauamt das kontrollieren. Es wird aber meist nur auf neue nicht genehmigte Gebäude/Anbauten kontrolliert, auf Maße nicht, bzw. nur grob.