Wie kann Schuldner die Vollstreckung aus erstinstanzlichem Urteil verhindern?
Ein Zahlungsurteil gegen mich ist für vorläufig vollstreckbar erklärt worden. Ich bin damit nicht einverstanden und möchte dagegen Berufung einlegen. Dazu werde ich einen Anwalt benötigen. Bevor es jedoch soweit ist, stellt sich für mich eine andere Frage. Wie kann ich die Vollstreckung abwenden, da der Gerichtsvollzieher bei mir schon anklopft, um das Urteil zu vollstrecken?
2 Antworten
Für dich als Schuldner ist das Urteil in jedem Fall durch Sicherheitsleistung abwendbar. Diese Abwendungsbefugnis ist vom Gericht auszusprechen, wenn nicht der Gläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Diese Abwendungsbefugnis ist in § 711 ZPO geregelt. Die Sicherheitsleistung hat für den Gläubiger den Vorteil, dass er vor deiner Insolvenz, wenn sie bei dir auch nur theoretisch möglich ist, geschützt wird.
Wenn es für vorläufig vollstreckbar erklärt wurde, dann ist es vorläufig vollstreckbar.
vermutlich muss der Antragsgegner ja eine Sicherheitsleistung erbringen, für den Fall der Berufung durch Dich, wenn er vor rechtskraft vollstrecken will.
Der Sinn der vorläufigen Vollstreckbarkeit ist ja vor allem, das der Prozessgegner nciht durch laufende Berufungen udn Revisionen das Verfahren in die Länge zieht und ggf. in der Zeit vermögenslos wird.