Abtretung von Rückgewähransprüchen bei Grundschulden?
Im Ramen einer neu bestellten Grundschuld soll ich eine Zweckbestimmungserklärung unterschreiben. Es ist ein Passus enthalten, demnach soll ich die Rückgewähransprüche abtreten. Was bedeutet das für mich?
1 Antwort
Rückgewähransprüche sind Ansprüche, die Du gegen eine Bank hast, der Du die Grundschuld bestellt hast. Normalerweise ist das ein Anspruch auf Löschung oder Rückübertragung (Abtretung). Diese Ansprüche kannst Du geltend machen, wenn alle durch die Grundschuld gesicherten Forderungen beglichen sind. Die Banken lassen sich in der formularmäßigen Sicherungszweckerklärung standardmäßig die Rückgewähransprüche an allen vor- und gleichrangigen Grundschulden in dem Grundbuch abtreten. Wenn es im Grundbuch nur die eine Grundschuld gibt, geht die Abtretung der Rückgewähransprüche ins Leere. Sollten andere Grundschulden im Rang vor oder mit dieser Grundschuld eingetragen sein, wird die Bank üblicherweise im Anschluss den vor-/gleichrangigen Grundschuldgläubigern die Abtretung anzeigen und bestätigen lassen. Wenn die Forderungen dieser anderen Gläubiger dann beglichen sind hast nicht mehr Du sondern Deine Bank den Anspruch auf Löschung oder Abtretung dieser Grundschulden. Damit will die Bank erreichen, dass die vorrangigen Rechte nicht immer wieder verwendet werden sondern irgendwann raus aus dem Grundbuch sind oder zur Rangverbesserung an die Bank abgetreten werden.