Kann ich aus Canada die eidesstattliche versicherung noch fuer deutschland abgeben?
habe eigentlich schon alles in meiner frage vormuliert. waere echt dankbar, wenn mir jemand eine antwort geben koennte. ich muss jedem monat noch an die bank in deutschland abdruecken, und in dollar ist das das doppelte. und das nervt mich. deshalb meine frage, ob man auch aus dem ausland noch die eidesstattliche versicherung abgeben kann. danke mal schon im vorraus.
2 Antworten
Gute Frage, ich weiss nciht, ob man das in der Botschaft machen kann.
Aber von der Zahlungspflicht befreit es ja nicht.
Die frage ist ja nur, ist die Bank in Deutschland in der Lage in Kanada zu vollstrecken?
Also die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung schützt dich nach dem Gesetz sowieso nur 3 Jahre vor neuen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Abgegeben werden kann die EV nur vor einem Gerichtsvollzieher. Ich denke nicht, dass das Deutsche Konsualt in Kanada solche Aufgaben übernimmt. Auf der Webseite des Konsulats findet sich so ein Aufgabengebiet unter dem Link "Rechts- und Konsularangelegenheiten" jedenfalls nicht.
Da wir in unserem RA-Büro aus ausländischen Titeln in Deutschland vollstrecken, ist es zumindest nicht ausgeschlossen, dass dies auch in Kanada mit deutschen Titeln möglich ist.
Ich würde an deiner Stelle versuchen, mich mit der Bank vergleichsweise zu einigen. Einen dauerhaften Schutz vor Vollstreckung gibt aus meiner Sicht nur auf diesem Weg.
Viel Glück!
Akdenizhg