Wie kann Gerichtsvollzieher in Wohnung und Tresor, ohne dass Schuldner vorher Kenntnis erhält?
Ich habe einen Zahlungstitel gegen den Schuldner. Der erste Vollstreckungsauftrag beim Gerichtsvollzieher verlief ergebnislos. Erst danach erfuhr ich, dass der Schuldner wertvolle Edelsteine in seinem Tresor hat. Ich will nunmehr in diese vollstrecken. Dazu brauche ich aber einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss. Doch hierfür muss wiederum der Schuldner angehört werden, so dass er in der Zwischenzeit die Edelsteine beiseite räumen kann. Kann der Gerichtsvollzieher die Edelsteine pfänden, und zwar mit richterlichem Durchsuchungsbeschluss, ohne dass der Schuldner von dieser Vollstreckungsmaßnahme zuvor weiß?
2 Antworten
Wenn die Pfändung fruchtlos war, lasse ihn doch zur eidesstattlichen Versicherung beim Gerichtsvollzieher antreten. Wenn er da lügt, hat er noch ein Strafverfahren am Hals.
Dann brauchst Du nur noch die Aussage von Deinem Tippgeber.
Eine etwas ältere Frage aber eine spannende Frage für viele Fragesteller bezüglich Erbe oder Schulden. Davon wimmelt es hier im Forum! Tatsächlich wurde hierzu schon alles gesagt. Es wird seitens der säumiger Schuldner gelogen bis sich die Balken biegen, denn wer Vermögen hat wie Schmuck, Gold oder Cash wird wohl kaum so blöd sein wie ein Schaf sich zur Schlachtbank führen zu lassen. Die Konsequenzen einer Lüge bei der e.V. kann zwar auch mit Gefängnis bestraft werden.......ja, aber mal ehrlich.... wie viele Menschen sind so blöd ihre Lüge auch noch zuzugeben? Also zu deiner Frage : JA durch einen richterlichen Beschluss kann eine Durchsuchung und Pfändung erfolgen, nur WER behält in SEINER eignen Wohnung wertvolle Dinge wie Diamanten oder Gold auf uns ist in der Insolvenz, und behält das auch noch in seiner Wohnung. Ich glaube du wirst leer ausgehen, es sei denn der Schuldner ist wirklich so grotesk dumm?