steuerberater hat mist gebaut, wie gehe ich jetzt vor?
anfang januar 2010 bekam ich post vom finanzamt "mahnung" sollte die steuererklärung für 2007 nachreichen sonst hätte ich mit konsequenzen zu rechnen ect. also ich die unterlagen zum steuerberater gebracht und direkt für 08 und 09 mit eingereicht. kurze zeit später musste ich nochmal zum steuerberater und unterschrieb 3x je diese steuererklärungen. dann der schock: vor 6 wochen sagte meine chefin zu mir das sie mich auf ein gespräch bittet. sie legte mir ein schreiben vom finanzamt vor "lohnpfändung". ich den steuerberater angerufen und erstmal nein nein die unterlagen wurden alle eingereicht ist alles ok. 10 minuten später der rückruf:die kolegin die das bearbeitet hat sei dauerkrank und die unterlagen liegen noch hier, werden aber sofort eingereicht. ich bestand darauf das der steuerberater sich mit meiner chefin in verbindung setzt und mitteilt das ich keine schuld an diesen disaster habe was er auch per fax tat (habe dieses gelesen). jetzt kommts: letzte woche bekomme ich post und ein packet. im packet waren meine unterlagen und eine rechnung von über 400€ wobei für dei jahre 07,08 und 09 fast eine nullrechnung heraus kommt und es kommt noch schlimmer. freitag bekam ich meine kündigung. meine frage: kann ich den steuerberater nicht verklagen?
2 Antworten
hallo, also, ich habe januar diesen jahres vom finanzamt eine mahnung bekommen. laut aussage des finanzamtes wurde ich bereits im oktober 09 angeschrieben, was aber bei mir nie und nimmer angekommen ist. ich erhielt dann anfang januar die mahnung per post mit ankündigung bei nicht beachten einer zwangsvollstreckung mit folge der lohnpfändung. im anschluß das schreiben an meiner chefin (eines ist mir eine woche genau in kopie zugeschickt worden)stand 571€, die waren aber geschätzt worden vom finanzamt. aber und jetzt kommts, ich habe bei der post nachgefragt und da gibts wohl einen nachforschungsantrag den ich auch gestellt habe und das dauerte einige wochen, habe ich letzte woche samstag bescheid bekommen das hier ein nachweis über die zustellung der ihre angaben nach entsprechenden ... nicht ermittelbar ist.
Also, dass Du keine Erstattungen bekommst, dafür kann ggf. der Steuerberater ncihts (da wäre zu prüfen, wie Die abzugsfähigen Ausgaben in dem Jahr waren. Also da kannst Du Dir ggf. die Unterlagen beim Finanzamt erklären lassen.
Das die fertigen, unterschriebenen Erklärungen beim Steuerberater liegen blieben, dafür kann er was, das ist seine Schuld. Damit trägt er auch die Schuld an den Vollstreckungsmaßnahmen des Finanzamtes. Alle Gebühren die daraus entstehen, muss er ersetzen.
Das Problem ist jetzt der "Folgeschaden" nämlich die Kündigung. Da kann man ihn nur schwer an "die Hammelbeine" bekommen. Die Kündgung verwundert auch etwas, denn schließlich ist klar, das Du an der Lohnpfändung keine Schuld trägst udn die sollte inzwischen auch lange aufgehoben sein.