Annahme einer Ratenzahlungsvereinbarung durch Email wirksam?

2 Antworten

Ich denke mal, das was per Fax betätigt wurde ist wirksam, das was per E-Mail gekommen ist nur virtuell und nicht wirksam. E-mail ist nix und völlig rechtsunverbindlich. Eine Mail kann jeder absenden von überall, daran ändert auch die ip nix. Ist ja schliesslich die ip des Internetzugangs, nicht des Rechners und wenn der im Uni-Netz oder Internetcaffee oder bei McDonalds eingewählt war, wirst Du das Geld nicht vom Burgerbrater oder der Uni kriegen.

Es ist völlig irrelevant in welcher Form er es dir zusendet solange seine Unterschrift gesetzt ist. Vor Gericht wird es jedenfalls anerkannt auserdem kannst du dir die Mail zusätzlich abspeichern um bei eventuelen Streitfall anhang der E-Mailadresse sowie der IP den versender festzustellen. Da musst du dir eigentlich keine Sorgen machen.