Habe unfall gebaut und der gegner hatte sommerreifen drauf,aber ich habe ihm die Vorfahrt genommen
Hallo ich habe eine Frage,Ich habe einen unfall gebaut, es war eine vorfahrtsstraße und der gegenverkehr hat es zugelassen das ich auf die strasse fahren konnte. Also ich wollte auf die vorfahrsstrasse und von rechts kam kein Auto, und das auto was von links kam hatte den Blinker rechts gesetzt und ich nahm an er wolle in meine strasse abbiegen.Ich bin angefahren und habe gemerkt das der andere doch mit gesetztem blinker gerade aus wollt und habe gestopt und stand,und der pkw fahrer ist mir vor meinen Wagen gerutscht und hat ihn gesteift so das Blechschaden entstanden ist.Der pkw Fahrer hatte sommer reifen drauf die auch nicht mehr so viel Profil hatten .Also hätte der unfall vermieden werde können wenn er hätte winterreifendrauf gehabt.Meine Versicherung sagt Teilschuld gibt es in dem fall nicht,und es würde sich nicht lohnen da gegen anzu gehen,denn ich hätte in jedem fall schuld.Ich sehe das nicht so den der andere hat nochnicht mal eine vewahnung von der Polizei oder ein bußgeld bekommen.Was würden sie mir raten.Tanja
3 Antworten
Dies ist wieder typisch. Die Sache ist doch klar, Vorfahrt verleztung. Aber man findet irgend etwas am Auto des Unfallgegners, und nun muss der irgendwie auch schuld sein. Nein es gibt in Deutschland keine Pflicht Winterreifen aufzuziehen. Lediglich, wenn entsprechende Witterungsverhältnisse vorliegen und ein Unfall mit Sommerreifen passiert, der mit Winterreifen vermeidbar gewesen wäre, ist eine Teil-Schuld vorhanden. Bei einer Vorfahrt-Verletzung ist dies nicht der Fall, da die Vorfahrtregeln in jedem Fall zu beachten sind. Vielleicht hatte der auch noch nicht zugelassene Sitzbezüge drauf......dann ist er wohl möglich selbst schuld wenn die Airbags nicht aufgehen.
Du hast fast keine Chance, denn dadurch das der andere keine Verwarnung bekommen hat, gilt sein Verhalten (Sommerreifen, wenig Profil), für die Polizei als völlig unbedenklich.
Wenn Du versuchst zu klagen, wird vermutlich noch nciht einmal die Rechtschutz eintreten.
Ärgere Dich schwarz, aber lass es was zu versuchen. Die Chance sind nahe 0,-
Du hast die Vorfahrt genommen, damit hast Du erst einmal durch Dein Fehlverhalten den Unfall verschuldet. Du kannst mit dem Hinweis auf nicht den Witterungsverhältnissen angepasste Fahrzeugbereifung dem Unfallgegener auch eine Anzeige einbringen, aber es wird Deinem Anwalt schwer fallen den Nachweis zu erbringen, dass mit Winterreifen der Unfall mit Sicherheit vermieden worden wäre. Auf trockenen Strassen kann man anhand von Bremsspuren auf die Geschwindigleit und den Bremsweg rückschliessen, bei Schnee und Eisglätte funktioniert dieser Sachbeweis nicht mehr.