Nachts ist jemand von meiner Haustür im Schnee ausgerutscht & sich den Arm gebrochen, bin ich schuld
Ich habe am Abend noch den Eingang vom Schnee befreit und gestreut. Aber in der Nacht kam so viel Schnee, dass die Person wohl trotzdem ausgerutscht ist. Kann man von mir erwarten, dass ich alle paar Minuten Schnee schippen gehe? Habe ich eine Chance nicht belastet zu werden?
5 Antworten
Üblicherweise gilt eine Räumungspflicht von ca. 7 h morgens bis ca. 19 -20 h.
Wenn nachts jemand ausrutscht und sich verletzt hat er vor Gericht schlechte Karten. Beri dieser Wetterlage muss er damit rechnen, dass nachts nicht geräumt wird, vor allem wenn es schneit.
Niemandem ist zuzumuten, nachts alle zwei Stunden aufzustehen und Schnee zu schippen. Also keine Bange!!!
Nein, nicht Schuld, aber ggf. verantwortlich, aber auch das kann man hier verneinen.
Wer am Abend noch räumt und streut, hat seiner Verpflichtugn genüge getan.
Wer im Winter, des Nachts unterwegs ist, der muss damit rechnen, das es glatt ist, insbesondere, wenn der Schneefall erst am Abend eingesetzt hat.
Es gibt keine Verpflichtung mitten in der nacht aufzustehen udn nachzusehen, ob es geschneit hat.
Das ist einfach Pech für den Menschen. Seine Krakenversicherung zahlt ja.
Die Raumpflicht besteht ausschließlich nur für Gehwege, nicht für Privatgrundstück, auch nicht für Straßen(falls kein Gehweg vorhanden ist) oder Mehrzweckstreifen. Hier tritt eh die Haftlichtversicherung ein. Falls man nicht da ist. Schließlich braucht niemand ein Privatgrundstück betreten, wenn es offensichtlich ungenügend geräumt ist. Man kann das Betreten von Privatgrundstücken auch in einer Hausordnung regeln. Leider behaupten die Gemeinden häufig, man müsse auch wenn kein Gehweg vorhanden ist, auch auf der Strasse räumen. Allerdings ist das sinnlos, da der nächste Lkw oder Schneepflug alles zunichte macht, bzw. die Unfallgefahr einfach zu groß ist. Außerdem müssen Arbeiten auf der Fahrbahn immer ausgeschildert werden und entsprechend gesichert werden.
ja versuch mal die kommune zu verklagen wenn auf öffentlichen wegen nicht geräumt ist da steht halt ein schild und ende
Die Kommunen legen fest, in welcher Zeit die Wege frei geräumt sein müssen. Oft beginnt die Räum- und Streupflicht gegen 6.30 Uhr und endet meist um 20 oder 21 Uhr. Du solltest Dich bei Deiner Gemeinde/Stadt erkundigen.