Was passiert mit der Haftung wenn die GmbH noch nicht eingetragen ist?

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Vor der Eintragung der GmbH ins Handelsregister handelt es sich noch um eine GmbH in Gründung oder Vor-GmbH. Da kommen u.U. persönliche Haftung des Geschäftsführers und der Gründer in Frage, insbesondere wenn das Gesellschaftskapital zur Begleichung von Forderungen nicht ausreicht oder die Eintragung letztlich gar nicht erfolgt. Mit ensprechendem evt. persönl. Risiko können schon Geschäfte getätigt werden.

Die vorgesellschaft kann im Prinzip machen was sie will, es darf nur nicht schlecht laufen.

Mit Eintragung, werden alle Geschäfte der Vor-GembH, die rein rechtlich eine GbR (bei ein Mann GmbH Einzelunternehmen) ist, zu Geschäften der GmbH.

Würden die Geschäfte aber schlecht laufen so würden die Gesellschater mit dem Privatvermögen haften udn müßten ggf. auch das Stammkapital ein weiteres mal bringen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.