Wohnungseigentümer möchte am - um den Balkon kleine Solaranlage machen, muß er das Bauamt fragen?

1 Antwort

Auf seinem Balkon kann er sicherlich eine mobile Photovoltaikanlage hinstellen, um sein Aquarium mit Strom zu versorgen.

Aber am Balkon befestigen und dann in die allgemeine Stromversorgung einzuspeisen, geht über das Sondereigentum hinaus, in das Gemeinschaftseigentum hinein und ist daher von der Eigentümergemeinschaft zu genehmigen. Es mußte im übrigen ein riesiger Balkon sein, um eine Effizienz darlegen zu können.

Die bauaufsichtliche Genehmigungsfrage läßt sich schnell im Bauordnungsamt klären.