Wohnungseigentümer möchte am - um den Balkon kleine Solaranlage machen, muß er das Bauamt fragen?
Frage für einen Bekannten, Wohnungseigentümer, er will am und um seinen Balkon eine kleine Solaranlage (Photovoltaik) installieren, technisch ist das möglich, da hat er sich schon erkundigt. Aber wie ist das rechtlich? Muß der das Bauamt einschalten? Oder die Eigentümergemeinschaft? Er freut sich auf Rat von Euch.
1 Antwort
Auf seinem Balkon kann er sicherlich eine mobile Photovoltaikanlage hinstellen, um sein Aquarium mit Strom zu versorgen.
Aber am Balkon befestigen und dann in die allgemeine Stromversorgung einzuspeisen, geht über das Sondereigentum hinaus, in das Gemeinschaftseigentum hinein und ist daher von der Eigentümergemeinschaft zu genehmigen. Es mußte im übrigen ein riesiger Balkon sein, um eine Effizienz darlegen zu können.
Die bauaufsichtliche Genehmigungsfrage läßt sich schnell im Bauordnungsamt klären.