Darf Vermieter versäumte Mieterhöhung nachholen?
Mein Vermieter hat gestern angekündigt, dass er die Mieter erhöhen möchte. Da er seit fünf Jahren die Miete nicht erhöht hat möchte er sie aber um das doppelte erhöhen als er normalerweiße erhöht hätte, sagte er. Darf der Vermieter die Miete, die er vor zwei Jahren nicht erhöht hat jetzt nachholen und auf die quasi übernächste Mieterhöhung drauf addieren?
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Es dürfen nciht mehr als 20 % in 3 Jahren sein. hat er also seit 5 Jahren ncht erhöht, darf er um 20 % zulegen, aber dann ist wieder erstmal Ruhe. § 558 BGB
Hier die Vorschriften leicht verständlich: http://kuerzer.de/Mieterhoehung
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.