Dürfen die Kinder ohne weiteres das Haus verkaufen?
Was ist zu beachten, wenn meine Mutter (Vater ist schon Tot) ins Pflegeheim kommt, und das Eigenheim verkauft werden muss um die Kosten des Pflegeheims zu bezahlen. Dürfen die Kinder ohne weiteres das Haus verkaufen? Eine Vorsorgevertrag existiert und wurde vor der Diagnose Demenz beglaubigt. Jedoch stellt sich mir die Frage, ob in dieser Situation das elterliche Haus verkauft werden darf. Deckt der Vorsorgevertrag diesen Anspruch ab oder muss ein notarieller Vertrag bzw. eine beglaubigte Zustimmung der Mutter speziell für die Verwaltung oder Verkauf des Hauses vorliegen?
1 Antwort
Nein, kein Notar wird den Kaufvertrag beurkunden, ohne das eine notarielle Vollmacht, oder ein Gerichtsbeschluss vorliegt.
Also entweder die alte Dame erteilt noch eine notarielle Vollmacht, oder die Kinder werden durch Gerichtsbeschluss dazu bevollmächtigt.