Müssen sich Eigentümer einer Doppelhaushälfte Zustimmung holen f. Installation Solarstrom?
Wenn man sich als Eigentümer einer DHH für die Installation von Solarstrom entscheidet, muß man hierzu die Zustimmung vom Miteigentümer einholen?
1 Antwort
Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Nein, das Dach einer Doppelhaushälfte gehört zum Sondereigentum. Es gibt gar keinen Miteigentümer den man fragen könnte oder müsste!
Anders ist das natürlich beim Zweifamilienhaus. Klingt komisch, ist aber so.