Darf mann in Wohngebiet eine Gewerbe (Sauna und Billard, Kegelbann) anmelden?
1 Antwort
Kommt drauf an. In einem reinen Wohngebiet sicherlich nicht. In einem allgemeinen Wohngebiet sind einige Gewerbe, nicht störende, zugelassen. Ob darunter Gaststätten fallen, beim Bauamt fragen. Vorab folgendes klären: 1. Nutzungsänderungen im sinne der Bauordnung abklären ggf. Bauvoranfrage stellen. 2. Was für ein Bebauungsplan liegt vor? bzw. liegt überhaupt einer vor? 3. Wenn das ein 34er Gebiet ist ggf. Änderungen beantragen ggf. ebenfalls Bauvoranfrage stellen