Übergabe des gekauften Neuwagens, wenn Geld noch nicht auf Konto des Autohauses?
Mein Freund hat ein neues Auto gekauft. Eigentlich wollte er es heute beim Autohaus abholen. Weil die Bank es versäumt hatte, rechtzeitig eine neue TAN-Liste zu schicken, verzögerte sich die Überweisung des Kaufpreises. Die Überweisung ist bereits angewiesen, das Geld aber noch nicht auf dem Konto des Autohauses gutgeschrieben. Deswegen verweigerte das Autohaus heute die Herausgabe des Wagens, obwohl er einen Beleg von dem Überweisungsauftrag vorlegte. Hat er einen rechtlichen Anspruch auf Übergabe des Wagens?
3 Antworten
Nein!
Da beim Autokauf auch eine Urkunde (Kfz.- Brief) ausgehändigt wird, die das Eigentum verbrieft, muss das Autohaus über den Kaufpreis verfügen können. Das geht nur, wenn der Betrag auf einem Konto des Händlers verbucht wurde.
Alternative : Barzahlung !!! Umständlich, aber real.
Nachdem heute keine Bank mehr offen hat, wird er auf sein Auto wohl bis Montag warten müssen. Am Nachmittag hätte er mit dem Autohaus höchstens noch verhandeln können, ob eine Bestätigung der Bank über die Ausführung der Überweisung zur Fahrzeugübergabe ausgereicht hätte.
Nein ein Anspruch auf den Wagen hat er unter diesen Umständen noch nicht, ein Beleg des Überweisungsauftrages reicht da nicht aus. Der Kunde könnte ja kurz nach dem Ausdruck des Beleges die Überweisung wieder rückgägig gemacht haben. Ein Spruch unter Geschäftsleuten lautet "Nur Bares ist Wahres" und da ist etwas dran. Ein Kauf kommt Zug um Zug Ware gegen Geld zustande.