Anspruch des Ehegatten am Eigentum, wenn Ehefrau alleine im Grundbuch steht
Hallo,
meine Frage steht eigentlich schon in der Überschrift.
Beide Personen leben noch. Das Eigentum (Wohnhaus mit Wohnungen) wurde während der Ehe gebaut bzw. angeschafft. Im Grundbuch steht als Eigentümerin nur die Ehefrau. Wegen Pflege des Ehegatten muss u. Umständen das Haus verkauft werden. Frage: Gehört bei dieser Konstellation dem Ehepartner noch etwas von den Immobilien ? Kann der Betreuer des Pflegenden das Gebäude verwerten, wenn die finanziellen Mittel zur Deckung der Pflegekosten nicht ausreichen ? Über eine Gütertrennung ist nichts bekannt.
Danke !!
1 Antwort
Seltsame Konstellation, wenn während der ehe angeschaft wurde, dass nur einer im Grundbuch steht.
Ein Anspruch besteht eigentlich nur im Fall der Scheidung aus dem Zugewinnausgeich.
Der Fall der Pflege ist anders zu lösen. Da stellt sich erstmal die Frage, warum hat der Pfegebedürftger einen Pfleger, wenn der Ehegatte noch lebt. Da sollte das erstmal vom Ehegatten übernommen werden.
Auf jeden Fall ist der Ehegatte im Zuge der Einstehenspflcht innerhalb einer Ehe dafür verantwortlich, das der Ehegatte versorgt wird. dafür ist ggf. auch vorhandenes Vermögen einzusetzen. NAtürlich nicht bis zu völigen aufgabe, aber ein Teil schon.