Handwerker beschädigen Wand im Treppenhaus - wessen Versicherung muss zahlen?
Ich hätte gerne Euren Rat in einer Angelegenheit, die sich bei uns im Haus ereignet hat. Unsere Freunde und Nachbarn von gegenüber hatten Handwerker im Haus, die beim Transport eines Eisenrohrs durchs Treppenhaus ganz offensichtlich die Wand beschädigt haben. Dem Vermieter ist das sofort aufgefallen und er verlangt nun, dass unsere Nachbarn für die Reparatur aufkommen, bzw deren Versicherung. Aber wieso sollten die das denn übernehmen? Müssen da nicht eigentlich die Handwerker in Haftung genommen werden?
2 Antworten
Der Eigentümer hat selbstverständlich vollkommen Recht! Für ihn, da er ja nicht selbst Auftraggeber war, sind die Mieter in der Haftung. Diese reichen den Haftpflichtanspruch natürlich durch und der Betriebshaftpflichtversicherer des Handwerksbetriebes reguliert die Schäden zum Zeitwert.
Ist der Betrieb aber beispielsweise nicht versichert, oder insolvent, so müssen die Mieter aus eigener Tasche zahlen. Ob vielleicht ihre Private Haftpflichtversicherung eintritt möchte ich nicht spekulieren.
Im Prinzip ist es schon so, dass der Auftraggeber der Arbeiten gegenüber dem Vermieter in der Pflicht steht, für die Reparaturkosten aufzukommen. Aber als Mieter kann man natürlich die Verursacher, also in dem Fall die Handwerker, in die Verantwortung nehmen. Deren Haftpflicht sollte eigentlich zahlen und dann der entsprechende Betrag an den Vermieter weitergeleitet werden. So würde ich es versuchen zu regeln.