Muss Gegner im Prozess eine ihm bekannte Anschrift eines Zeugen dem Gericht benennen?
Bei einer Darlehenshingabe war eine mir nicht unsympathische Person zugegen, die ich jedoch nicht näher kenne. Der Darlehensempfänger kennt den Namen und die Anschrift . Könnte ich in einem Prozess gegen den Darlehensempfänger, weil dieser ein Darlehen und dessen Rückzahlungfälligkeit leugnet, von ihm die Anschrift dieses Zeugen verlangen, damit ihn das Gericht laden kann? Was passiert, wenn er diese Anschrift nicht herausgibt?
2 Antworten
Man kann diese Person beschreiben und den Richter veranlassen den Prozessgegner zu fragen wenn man anwaltlich vertreten ist, macht es der eigene Anwalt).
Wenn der Prozessgegner Name und Anschrift kennt, dann muss er das sagen, sonst würde er Prozessbetrug begehen.
Wenn der aber sagt das war Kuddel eine Kneipenbekanntschaft, den habe ich jetzt schon seit Monaten nicht mehr gesehen, kann es schwer werden, das Gegenteil zu beweisen.
Wenn der Gegner die Anschrift kennt, darf er sie nur aus driftigen Gründen zurückhalten. Ansonsten wird daraus ein für dich günstiger Schluss in der Beweiswürdigung gezogen. Du gewinnst also, weil das Gericht von der Richtigkeit deiner Aussage ausgeht.