Schuldner zahlt an Gerichtsvollzieher, bei ihm Geld verlustig - Ist Schuldner frei?
Mich interessiert zur Zeit eine Frage, dazu ich gern eure Meinung hörte. Der Gerichtsvollzieher hat für den Gläubiger bei dem Schuldner einen Schuldbetrag (Teilbetrag) von 2000 Euro freiwillig erhalten. Dieser Betrag ist ihm dann aber abhanden gekommen, dem Gerichtsvollzieher möglicherweise auch gestohlen worden. Muss diesen Teilbetrag der Schuldner nochmals zahlen oder ist er gegenüber dem Gläubiger freigeworden? Oder ist das nurmehr eine Haftpflichtsache des Gerichtsvollziehers gegenüber dem Gläubiger? Was sagt ihr dazu?