Kann Werkstatt Auto einbehalten, weil Fahrzeugschein nicht vorgelegt wurde?
Ich habe heute morgen mein Auto zur Inspektion in die Werkstatt gebracht. Ich wurde nach dem Fahrzeugschein gefragt, aber ich hab dann gemerkt, dass ich den nicht dabei hatte. Ich hab zu Hause gesucht, aber mir ist eingefallen, dass den wohl mein Bruder haben muss. Die Werkstatt sagte mir schon, dass sie den auf jeden Fall bräuchten und zwar spätestens, wenn ich das Auto wieder abhole. Können die das Auto solange einbehalten, wie ich den Fahrzeugschein nicht vorlege? Das wäre nämlich schlecht, weil mein Bruder gerade im Urlaub ist, und ich das Auto dringend brauche
1 Antwort
Mit sehr sehr großer Wahrscheinlichkeit geht es nur um die korrekten Daten in der Rechnung, wie Typ, Leistung, Erstzulassung, Kilometerstand, Identnummer, Datum usw.
Beispielsweise steht am/im Kfz irgendwo die Fahrgestellnummer aber nirgends das Erstzulassungsdatum. Das steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I und II.
Deine Sorgen erscheinen mir völlig unbegründet.