Ist ein wichtiger Grund für Kündigung des Maklervertrages die Untätigkeit des Maklers?
Mit einem Makler wird für die Dauer von 2 Jahren ein Alleinauftrag abgeschlossen für die Vermittlung des Kaufs eines Hausgrundstücks. Für diese Zeit wird ein Widerruf bzw. eine Kündigung ausgeschlossen. Der Makler ist jedoch untätig. Kann der Vertrag vorzeitig aus wichtigem Grund gekündigt werden?
2 Antworten
Aus wichtigem Grund kann immer gekündigt werden. Und dazu rechne ich eine Untätigkeit des Maklers. Sicherheitshalber solltest du ihn vorher eindringlich abmahnen und auf die fristlose Kündigung wegen wichtigen Grundes bestimmt hinweisen, falls er nicht seine Untätigkeit unverzüglich aufgibt.
Die Untätigkeit des Maklers sollte auf jeden Fall vorher dokumentiert werden. Auch ich würde erst abmahnen und dann evtl. kündigen. Vorher aber den Maklervertrag nochmals genau studieren. Ein Vertrag über zwei Jahre ist natürlich recht lange. Da kann man nicht unbedingt erwarten, dass sich nach wenigen Wochen schon ein Käufer gefunden hat.