Ist ein wichtiger Grund für Kündigung des Maklervertrages die Untätigkeit des Maklers?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Aus wichtigem Grund kann immer gekündigt werden. Und dazu rechne ich eine Untätigkeit des Maklers. Sicherheitshalber solltest du ihn vorher eindringlich abmahnen und auf die fristlose Kündigung wegen wichtigen Grundes bestimmt hinweisen, falls er nicht seine Untätigkeit unverzüglich aufgibt.

Die Untätigkeit des Maklers sollte auf jeden Fall vorher dokumentiert werden. Auch ich würde erst abmahnen und dann evtl. kündigen. Vorher aber den Maklervertrag nochmals genau studieren. Ein Vertrag über zwei Jahre ist natürlich recht lange. Da kann man nicht unbedingt erwarten, dass sich nach wenigen Wochen schon ein Käufer gefunden hat.