Wer zahlt die Stornierungskosten für eine Reise bei Urlaubssperre?
Für nächsten Monat habe ich eine Urlaubsreise gebucht. Mein Arbeitgeber hat mir den entsprechende Urlaub genehmigt. Da einige Kollegen länger krank sind ( Skiunfälle ) und deren Arbeit mit erledigt werden muss, hat unser Chef kurzfristig eine Urlaubssperre verhängt. Muss mein Chef denn dann auch die entsprechenden Kosten für die Reisestornierung bzw. Umbuchung zahlen?
2 Antworten
er kann dir den urlaub nicht erst genehmigen und dann wegen der krankheitsfälle wieder streichen. wo bleibt da die planungssicherheit die jeder braucht wenn er einen urlaub plant.bei uns sind solche fälle mittlerweil alltag. sollten kosten daraus entstehen,so sagt der BTR, müssen diese vom AG Übernommen werden.du solltest den BTR fragen wenn vorhanden,oder dir den tarifvertrag zeigen lassen.
Genehmigung und Ablehnung des beantragten Urlaubs Ein Arbeitgeber hat kein Recht zur beliebigen Urlaubserteilung bzw. zur Erteilung des Urlaubs nach billigem Ermessen. Vielmehr muss er den Urlaubswunsch des Arbeitnehmers vorrangig berücksichtigen (§ 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG) und somit auch den Urlaub grundsätzlich zu dem vom Arbeitnehmer angegebenen Termin festsetzen. Der Gesetzgeber sieht eine zulässige Ablehnung in zwei Fällen vor: • dringende betriebliche Gründe – diese gehen nach Abwägung aller Umstände im Einzelfall dem Urlaubswunsch des Arbeitnehmers vor. Hier ist es grundsätzlich so, dass der Arbeitgeber seinen Betrieb – insbesondere in personeller Hinsicht – so organisieren muss, dass er den Urlaubswünschen seiner Mitarbeiter weitestgehend Folge leisten kann. Mangelhafte Organisation oder Personalplanung rechtfertigen eine Ablehnung des Urlaubswunsches daher nicht. • Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer können unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, sofern eine gleichzeitige Beurlaubung aus betrieblichen Gründen Ausscheidet. Entscheidende Kriterien sind das Lebensalter und die Dauer der Betriebszugehörigkeit der Arbeitnehmer sowie Anzahl und Schulpflichtigkeit von Kindern. Zwischen den verschiedenen Interessen ist eine Abwägung vorzunehmen.
http://www.sozialrechtler.de/fileadmin/user_upload/Urlaub.pdf
Ja, muss er. Der Urlaub war genehmigt, die Kosten entstehen nur, weil er die Urlaubssperre verhängt hat.
Er muss also die Stornierungen zahlen udn den Mehrpreis, weil man nun eventuell einen höheren Preis akzeptieren muss, weil man von der Neben- in die Hauptsaison rutscht.