Privater Verkauf von Restposten aus eigener Geschäftsauflösung
Hallo zusammen Ich habe folgendes Problem. Ich war bis ende April gewerblicher Anbieter bei Ebay, mein Gewerbe habe ich zum 1. April abgemeldet.Ich habe dann , nach umstellung meines Kontos bei Ebay auf Privat (anfang Mai ) einige meiner Restposten aus meinem Geschäft angeboten.Habe in der Artikelbeschreibung angegeben, das es sich um Restposten handelt. Jetzt habe ich von einem Anwalt ein Schreiben erhalten, er möchte von mir eine Unterlassungserklärung unterschrieben haben, und fordert einen Betrag von 650,- Euro von mir. Gründe: meine Anzahl von Bewertungen,in den letzten Wochen, Monaten, Ich verkaufe neue Ware ohne Rückgaberecht und Wiederruf einzuräumen. Da ich das als Privatperson mache, währe das Wettbewerbswiedrig gegenüber den anderen Anbietern gleicher Artikel. Genau dieser Anwalt hat eines dieser Angebote ca. 1 Wohe vor dem Schreiben von mir gekauft ( wahrscheinlich zur Beweissicherung im Auftrag) Jetzt meine Frage: Darf ich meine eigenen Artikel nicht weiterverkaufen? Ich kann sie ja schlecht wegschmeissen. Der Erlös der Angebote,wird weiterhin auf meinem Geschäftskonto gutgeschrieben und der Gewinn hieraus auch später versteuert. Falls ich mich nicht klar ausgedrückt habe, und Fragen sind , werde ich diese gerne weiter beantworten. Ich habe mittlerweile auch schon einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Wollte vorab gerne schon ein paar Meinungen hören.
2 Antworten
Hallo,
das ist eigentlich relativ einfach. Du hast die "Restposten" damals als Gewerbetreibender gekauft und die Kosten hierfür als Betriebsausgaben geltend gemacht.
Da du die Waren jetzt verkaufst, müssten sie Betriebseinnahmen darstellen und du bist weiterhin als normaler Gewerbetreibender mit allen Rechten und Pflichten tätig (das Gewerbe endet steuerlich nicht mit der Gewerbeabmeldung!).
Andere Sache ist es, wenn du bei Betriebsaufgabe die Waren mit ihrem tatsächlichen Wert aus dem Betrieb entnommen hast. In dem Fall hast du den Wert der Waren als Aufgabegewinn angesetzt und besitzt die Waren jetzt als Privatperson.
Ein privater Verkauf der waren ist dann grds. möglich. Es kommt natürlich auf die Menge an...wenn du 500 Handys und 100 Drucker und 200 Monitore verkaufst, dann ist das eindeutig nachhaltig und wieder gewerblich zuzuordnen.
Mein Tipp:
Geh zum Rechtsanwalt und lass dich beraten. Häufig mahnen fremde Anwälte auch nur, um ihr Honorar aufbessern zu können und keine rechtliche Grundlage zu haben.
Der Weg zum Anwalt ist halt wichtig, damit du dich wehren kannst.
Die Geschäftsauflösung, gehört schon noch zum gewerblichen Bereich.
Die Frage ist nun, wieviel Ware hast Du nach Aufgabe Deines Unternehmens übrig behalten? Hast Du schon die Gewinn ermittlung per Ende des Unternehmens aufgestellt udn dort die Übernahme dieser Reste ins Privatvermögen mit aufgeführt?
Für einen unbedarfren Dritten kann Dein verhalten schon so aussehen, das Du einfach nur mit einem Privatkonto bi eBay das gleiche machst wie vorher gewerblich, nur eben ohne Garantie und Rückgaberecht.
Ich denke mal, was Du da machst ist noch gewerbliche Tätigkeit.