Kann eine Schenkung eines Baugrundstücks zurückgefordert werden wenn schon ein Haus drauf steht?
Ich habe gehört, dass eine Schenkung zurückgefordert werden kann innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren, wenn der Schenkende zB verarmt und/oder in ein Pflegeheim kommen muss. Wenn es sich bei dem geschenkten Objekt um ein unbebautes Baugrundstück handelt, ich dort aus eigenem Vermögen ein Haus baue, dann hypothetisch der Fall der Rückforderung eintritt, wie wird das dann gehandhabt? Muss ich es "zurückgeben" in Form von Geld, wenn ich aber keine finnaziellen Mittel hätte, wäre ich zum Verkauf verpflichtet? Oder muss bin ich zur keiner Rückgabe verpflichtet wenn ich keine finaziellen Mittel dann habe und auch nicht ausziehen möchte?
3 Antworten
hier ein ähnlicher fall:
Es bliebe die Einrede nach § 529 II BGB, soweit Sie ausserstande wären, das Geschenk herauszugeben, ohne die Ihnen obliegenden Unterhaltspflichten zu gefährden. Wenn Sie also durch Herausgabe des Geldes und daraus resultierender Aufnahme eines Kredites Ihren Unterhaltspflichten gegenüber Ehefrau und unterhaltsberechtigtem Kind nicht mehr nachkommen könnten, so dürfte die Einrede des § 529 II BGB greifen und Sie könnten nicht zur Rückzahlung verpflichtet werden.
Vielen Dank für die hilfreichen antworten. wie verhält es sich denn mit dem Paragraphen aus dem BGB, wenn ich unverheiratet und ohne kind bin? gibt es da auch möglichkeiten, zB wenn ein Kredit aufgrund geringen Einkommens wirklich unzumutbar wäre?
DAS ist genau die Frage. Meines Erachtens steht hier nämlich die Unzumutbarkeit gegenüber dem Kind, was neu gebaut hat der Forderung des Sozialamtes gegenüber.
Es müssten zumindest alle Kosten (Abriss altes Haus, Abtragung, neuer Zaun etc. etc.) absetzbar sein vom Grundstückswert was im Endeffekt bei einem Neubau eines kompletten Hauses dann gegen 0 tendieren dürfte und somit das Sozialamt keine Forderung mehr durchsetzen kann. Ich suche auch händeringend nach einem Präzedenzfall.