Bekannter von mir hatte Pfändung Daheim, darf Gerichtsvollzieher das Auto der Frau mitnehmen?

2 Antworten

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siehe hierzu folgendes Urteil, hab ich aus dem Netz gefischt für Dich: Einem Ehepaar dürfen unabhängig vom jeweiligen Besitz keine Wertgegenstände gepfändet werden, die zur Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz dienen. Dazu zählt etwa auch ein Auto, das der unverschuldete Ehepartner zur Berufsausübung braucht, entschied der Bundesgerichtshof (BGH).

Im aktuellen Fall sollten bei einer erwerbsunfähigen Frau Schulden in Höhe von rund 2500 Euro zwangsvollstreckt werden. Ihr Ehemann, der mit der Frau und den drei Kindern in einem Dorf lebt, besitzt ein Auto und ist für die Fahrten zur Arbeitsstelle in der nächsten Kreisstadt auf den Wagen angewiesen.

Nein, wenn es der Wagen der Frau, aber seine Schulden sind, dann nein.

Aber wenn der Wagen z. B. wegen der Versicherung auf ihn gemeldet ist, darf der Gerichtsvollzieher den schon erstmal pfänden, weil er annehmen muß, das es der Wagen des ehemannes ist.

Man muss dann ggf. nachweisen, das die Frau ihn gekauft hat,.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.