Rutschiger Boden im Schnellimbissrestaurant. Wer haftet bei Sturz?
war eben in einem bekannten Schnellimbissrestaurant. Dort war der Boden gewischt, damit rutschig. Es war ein Warnschild aufgestellt, dass der Boden rutschig sei. Eine Person konnte sich nicht mehr halten und schwups! lag sie auf dem Boden wie eine Schildkröte.
Reicht es für den Inhaber, ein Warnschild aufzustellen, um der Haftung zu entgehen? Oder muss er dennoch für Körperverletzungen oder Schäden gerade stehen?
3 Antworten
dafür sollte jeder selbstständige firmeninhaber einen BETRIEBSHAFTPFLICHT abgeschlossen haben. die ist genau für solche schäden vorgesehen.
allerdings muss sich der Kunden dementsprechende vorsicht walten lassen wenn man mit einem Schild darauf hingewiesen wird.
Es könnte ja sein das ein schild nicht SO aufgetstellt ist das man es sofort wahrnimmt als kunde.
wenn jemand in den Laden reinlaufen würde hätte er bestimmt schlechte aussicht auf erfolg. wenn man den laden vorsichtig betritt und es kommt zum sturz dann wird seine versicherung wohl zahlen müssen.
Habe eben auch zu dem Thema recherchiert. Schau mal auf der Webseite sind Urteile zu Rutschunfällen aufgelistet:
http://www.grip-antislip.com/referenzen/rutsch-urteile-stuerze.html
Wenn der Inhaber alles dafür getan hat einen möglichen Unfall zu vermeiden, er zusätzlich noch Warnhinweise aufgestellt hat kann man ihm keine Schuld anlasten. Sonst wäre er ja gezwungen sein Geschäft nur an trockenen Tagen zu öffnen, ein wenig Eigenverantwortung sollte man von jedem Kunden erwarten können.