Welche Verjährungsfrist bei Rückforderung von Geschenken nach aufgelöster Verlobung?
Ein Mann hat seiner Verlobten ein Geldgeschenk von 20000 Euro gemacht. Es kam aber nicht zur Eheschließung. Die Frau hat sich von dem Verlöbnis gelöst. Der Mann will das Geld zurück. Gibt es da eine Verjährungsfrist zu beachten und welche?
1 Antwort
Ja, es gibt eine Verjährungsfrist, die zu beachten ist. Die Verjährung beginnt mit der Auflösung des Verlöbnisses. Es gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren, die aber nicht am Ende des Jahres beginnt, sondern eben mit dem Zugang der Auflösungs- oder Rücktrittserklärung.