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Überweisung aus der Türkei nach Deutschland?

Hallo,

meine Mutter würde gerne Geld aus der Türkei auf ihr deutsches Konto überweisen (50.000 EUR). Beide Konten laufen auf ihren Namen. Nun habe ich mich bereits eingelesen und wollte mir hier ein kurzes Feedback einholen, ob meine Infos richtig sind. Auch habe ich weitergehende Fragen zu einigen Punkten:

  1. Überweisungen aus dem Ausland müssen ab 12.500 EUR an die Bundesbank gemeldet werden
  2. Wenn es ein reiner Übertrag ist, bedarf es keiner Meldung an die Bundesbank
  3. Nur wenn dem Übertrag ein Rechtsgeschäft vorangeht, muss es der Bundesbank gemeldet werden
  4. Überweisungen unter 12.500 EUR müssen nicht an die Bundesbank gemeldet werden
  5. Die empfangende Bank muss nicht gesondert informiert werden
  6. Die empfangende Bank wird ab 10.000 EUR eine Meldung an die Behörden (Finanzamt?) machen, da automatisch Verdacht auf Geldwäsche besteht bei hohen Beträgen
  7. Evtl. müssen Kapitalertragssteuern nachgezahlt werden, da das Geld im Ausland Erträge brachte

So, nun hätte ich hierzu noch Fragen:

Zu 1)

Ein reiner Übertrag ist doch wenn die gleiche Person vom Konto in der Türkei auf das Konto in DE überweist – daher bedarf es m.A.n. keiner Meldung – egal wie hoch der Betrag ist.

Zu 4)

Reicht es, bei Nachfrage seitens Finanzamt, zu sagen, dass das Geld über die Jahre angespart wurde? Es ist in der Tat so, dass das Geld über 30 Jahre hinweg angespart wurde. Hierzu gibt es nach so langer Zeit natürlich keine Belege mehr. Aber meine Eltern haben ein gutlaufendes Geschäft gehabt. Die Aufbewahrungspflicht ist aber vorbei und es gibt keine Unterlagen hierzu.

Zu 5) Auf das in der Türkei angelegte Geld wurden dort auch Steuern gezahlt. Leider machen meine Eltern keine jährliche Steuererklärung (Beide Rentner mit geringem Einkommen). Daher ist es evtl. etwas schwierig, das Ganze nachzuweisen. Sicherlich stellt aber die türk. Bank einen Steuernachweis aus. Nur weiß ich nicht über wie viel Jahre die das rückwirkend machen.

Das wären erst mal meine Fragen. Würde mich freuen, wenn mir jemand die Fragen beantworten könnte. Gerne nehme ich auch sonstige Tipps entgegen, die ich oben nicht aufgeführt/bedacht habe.

Geld, Ausland, Bank

Wie werden Mieteinkünfte bzw. der Besitz einer Immobilie der Ehefrau im Ausland (Brasilien) in Steuererklärung angegeben?

Sachverhalt: Brasiliansiche Ehefrau seit 2012 in Deutschland, seither gemeinsame Steuerveranlagung, wobei Ehefrau noch kaum Lohneinkünfte in Deutschland hatte.

Ehefrau besitzt eine Immobilie in Brasilien, aus der sie Mieteinkünfte hat, die aber nicht nach Deutschland transferiert werden, sondern dort gespart oder für Renovierungsarbeiten eingesetzt werden - uns sind die Kosten für einen regelmäßigen Transfer einfach zu hoch.

Diese Einnahmen wurden bisher bei der deutschen Steuererklärung nicht angegeben (wohl aber bei der brasilianischen).

(Nach Brasilianischem Recht ist Ehefrau erst ab 2015 als nicht-ansässig in Brasilien zu behandeln. Mieteinkünfte sind dort immer versteuert worden und werden auch jetzt, wo sie nicht mehr als dort ansässig gilt, weiter versteuert.)

FRAGE: Müssen diese Mieteinnahmen hier angegeben werden und wenn ja, wie? Werden wir hier auf diese Einnahmen Steuern zahlen müssen - obwohl die Einkünfte nicht hier zur Verfügung stehen?

Müssen wir irgendeinen Nachweis über die Höhe der Einnahmen und die geleistete Steuerin Brasilien erbringen?

Wie können wir das Versäumnis der vergangenen Jahr korrigieren - dass wir den Besitz dieser Immobilie bisher nicht angegeben haben?

Ich fürchte, es gibt noch viel mehr Fragen, die ich dazu stellen sollte, die ich aber noch nicht formulieren kann, weil das Thema für mich noch von einem sehr dichten Nebel umgeben ist... Ich würde mich freuen, wenn ihn jemand etwas lichten könnte.

Vielen Dank!

Ausland, Immobilien, Steuererklärung

Ehefrau im Ausland - Zusammenveranlagung?

Folgender Sachverhalt:

Deutscher heiratet Brasilianerin Anfang 2012 in Deutschland. Die beiden leben bis Mitte Januar 2013 in Deutschland. Die Frau erhält eine Aufenthaltserlaubnis bis April 2014. Mit der Heirat Wechsel des Ehemanns in Steuererklasse 3. Der Ehemann ist Alleinverdiener und es wird für das Jahr 2012 eine Zusammenveranlagung gewählt.Der Ehemann verliert 2012 2 x betriebsbedingt die Arbeit.

So entscheidet man sich Anfang 2013, dass die Frau vorübergehend nach Brasilien zurückkehrt, da der geplante Zuzug der Stieftochter aus Brasilien zwecks Arbeitssuche des Mannes erst einmal verschoben werden muss. Dies sollte vorübegehend sein. Erst im November 2013 findet der Mann allerdings wieder Arbeit. Die Frau befindet sich mit Stand Dezember 2013 immer noch in Brasilien. Die Rückkehr ist mit Ende der Probezeit in 2014 geplant.

Zwecks Steuererklärung 2013 ergeben sich nun die folgenden Fragen:

1) Durch den Erhalt von Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld I und nur 2 „richtige“ Monatsgehältern und wesentlichen Werbungskosten (Bewerbungs- und Fortbildungskosten) ergeben sich für den Ehemann laut Steuerprogramm Einkünfte in einem kleinen 5-stelligen Bereich. Die Steuererstattung entspricht den komplett gezahlten Lohnsteuern.

Laut Steuerprogramm ist zusätzlich anzugeben, falls der Wohnsitz eines Ehepartners (nicht oder auch nur zeitweise) im Ausland war. Für diesen Fall sind allerdings auch ausländische Auskünfte zu nennen. Muss man hier tatsächlich die Einkünfte gemäß einer ausländischen Lohnsteuerbescheinigung nennen und bescheinigen?

Die Ehefrau hatte ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland nicht länger als 6 Monate (was vom Programm als Voraussetzung für einen gewöhnlichen Aufenthalt genannt wird). Und wäre somit eigentlich nicht unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig, kann daher überhaupt eine Zusammenveranlagung gemacht werden? Zumindest geht es anscheinend mit dem Steuerprogramm. Eigentlich gilt ja, dass man wenn man auch nur einen Tag im Jahr zusammenlebt und verheiratet ist, auch zusammen veranlagen kann. Dies wäre ja im Sachverhalt der Fall…

2)Nachwievor hat der Ehemann die Steuerklasse 3, da weiterhin verheiratet und auch wenn eine räumliche Trennung vorhanden ist, eine Trennung der Ehe nicht angedacht ist. Ist die Steuerklasse 3 korrekt, auch wenn die Frau im Ausland lebt?Wenn nein, warum gilt die Fortführungen denn für Auslandsentsendung oder wenn einer der Ehepartner im Gefängnis ist?

3) Einzelveranlagung laut neuen Regelungen für 2013 verlangt, dass beide Ehepartner eine Erklärung abgeben müssen. Muss dies auch gemacht werden, für den Fall dass der eine Ehepartner nicht mehr unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig ist, da länger als 6 Monate des Jahres im Ausland? .. mehr auf http://w-w-w.ms/a4f9nt

Ausland, Steuererklärung, Ehefrau, Zusammenveranlagung

Alte Steuerschuld man lebt aber seit fast 13 Jahren in USA

Hallo,

Ich lebe seit 2000 in den USA, war aber in 1998 -2000 in Deutschland und hatte ein Geschaeft mit meinen Eltern in Deustchland, wo ich Unterschrifts technichnisch vorne stand. Das geschaeft lief aber noch ein paar Jahre weiter, hatte nie Einbick in irgendwelche Steuer Angelegenheiten oder papiere die mein Vater damals alle bearbeitet hatte, da ich noch jung war. Das Geschaeft zahlte Steuern zu der Zeit als ich im Geschaeft war. Durch Verschiede Umstaende das Geschaeft schloss nach 3 weiteren jahren im Jahre 2003. Mein Vater verstab im Jahre 2011. Alle Papiere vom geschaeft sind nicht mehr vorhanden, da meine Mutter ein Sozialfall wurde und ich in den USA seit 2000 lebte.

Im Jahre 2011 musste ich an das Sozialamt fuer meine Mutter ein Schreiben aufsetzen und eben falls fand herraus dass ich nie von Deutschland abgemeldet war was ich soft dann tat. Das Finanzamt meldete sich nicht viel spaeter mit einem SchuldSchreiben der 8 Jahre Zinsen aufweiste in hoehe von 46000 Euro. Ich hatte nie vorher einen Nachweis erhallten. Offensichtlich war ich nicht korrekt infomiert ueber Deutsche rechte und Pflichten.

Hier meine Fragen:

1) Kann das Finanzamt mir hier in USA mir der Steuerschuld an den Hals und wenn wie wuerde das forssiert?

2) Kann Deutschland mir meinen zukuenftigen Passverlaengerungen verwehren?

3) Kann ein Haftbefehl estellt werden und falls ich EInreisen sollte dieser ausgefuert werden?

Ich bedanke me fuer jede info oder Antwort!

Vielen Dank,

Hans

Ausland, steuerschulden

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