Irische Ltd. o. bulgarische EOOD mit Wohnsitz in DE?

Hallo zusammen!

Also ich habe schon viel zu dem Thema gefunden, leider habe ich noch nicht ganz die Antworten gefunden, nach denen ich gesucht habe.

Ich spiele mit dem Gedanken der Gründung im Ausland. Hierbei geht es mir keinesfalls um Steuervermeidung, die Gründung in Irland zum Beispiel ist einfach mit wesentlich geringeren Kosten verbunden, als eine Gründung einer UG hier in DE z.B..

Angenommen ich gründe eine irische Ltd. oder bulgarische EOOD, bleibe aber selbst hier in Deutschland, mit welcher Besteuerung muss gerechnet werden? Hierzu sei gesagt, dass ich selbst mit einer Steuerlast von 50,60,70 oder gar 80% überhaupt kein Problem habe. Für mich steht die unkomplizierte Art der Gründung, sowie die niedrige Einlage im Vordergrund.

Ich möchte digitale Waren in Form von Anzeigen im Internet handeln. Die hohen Gründungskosten in DE sowie der Weg zum Notar sind mir allerdings ein Dorn im Auge.

Womit muss ich genau rechnen, sollte ich in Irland oder Bulgarien gründen, jedoch weiterhin in Deutschland leben und auch ganz offensichtlich die Stricke der irischen Ltd. o. EOOD aus Deutschland heraus ziehen? Ich möchte mich auf keinen Fall strafbar machen.

Da ich digitale Güter handele, ist es mir für den Anfang total egal, ob ich am Ende 50,60,70 oder gar 80% Steuern zahle. Es geht mir wie erwähnt nicht um Steuervermeidung, lediglich um eine einfache Gründung, mit möglichst geringen Kosten.

Für den Anfang hatte ich auch über ein deutsches Kleingewerbe nachgedacht, dies fällt für mich auf Grund der privaten Haftung jedoch raus.

Wenn eine steuerlich-versierte Person vielleicht kurz zusammenfassen könnte, was möglich ist und was ich beachten muss, wäre ich überaus dankbar! :)

Ausland, deutschland, Steuern
Was muss man bei einem Privatdarlehen aus dem Ausland beachten?

Hallo liebe Community,

ich wollte fragen, was man bei einem Privatdarlehen aus dem Ausland (in diesem Fall Türkei) hinsichtlich des Transfers der Summe sowie den steuerrechtlichen Aspekten zu beachten hat. In diesem Fall geht es um ein Darlehen zum Kauf einer Immobilie.

Gerade im Bezug auf die Türkei wurden bereits einige ähnliche Fragen gestellt. Bei mir stellen sich bezüglich der folgenden Punkte noch Fragezeichen.

  1. Wenn im Darlehensvertrag keine Zinsen oder keine genaue Vertragslaufzeit angegeben wird, würde das FA entweder die gesamte Darlehenssumme oder die ersparten Zinsen als eine Schenkung einordnen. In meinem Fall, möchte mir mein Onkel ein Darlehen gewähren, was bei einer Einordnung als Schenkung zu einem Freibetrag von nur 20.000 € und einer Restbesteuerung von 30 % führen würde. Wie müsste also der Vertrag im Bezug auf Zinsen und Laufzeit gestaltet sein? Bietet in diesem Fall eine notarielle Beurkundung irgendwelche Vorteile? Zu dem käme in meine Fall noch hinzu, dass ich mit der Ratenzahlung vertraglich erst nach einigen Jahren anfängen wollen würde, da ich noch studiere und selbst im Falle des Verzugs a) mein Onkel mit mir nicht allzu streng wäre und b) meine Eltern nach dem Vertrag bürgen würden.
  2. Wie sehen die ganzen weiteren Aspekte aus, die man beim Transfer einer Summe im niedrigen sechsstelligen Bereich beachten muss. Es gibt zum Beispiel die Meldepflicht nach AWG und AWV an die Bundesbank bei einer Auslandsüberweisung ab 12.500 €. Muss bzw. sollte man ebenfalls der eigenen Bank vor Durchführung der Transaktion den Geldeingang ankündigen?
  3. Innerhalb welcher Erklärungen teilt man dem Finanzamt mit, dass man ein Privatdarlehen erhalten hat bzw. gibt es eine derartige Pflicht/Ablauf überhaupt?
  4. Müsste man der eigenen Bank im Voraus eine Auskunft über die Mittelherkunft geben und wenn ja, was gehört alles dazu (Darlehensvertrag ausreichend oder darüber hinaus Bilanzen, Kontoauszüge etc. vom Darlehensgeber)?
  5. Wie sieht es steuerrechtlich im Falle eines möglichen Verzuges oder einer Vertragsänderung aus? Zivilrechtlich wäre es für uns aussreichend eine Hypothek zu bestellen, um die Forderung zu besichern. Eine Rückzahlung wollten wir dann in der Praxis flexibel halten, wenn sich wirtschaftliche Umstände ändern sollten. Notfalls würden wir vertraglich die Laufzeit, die Ratenzahlung oder andere Aspekte ändern wollen. Könnte dies im Nachhinein zu einer Einordnung als Schenkung führen? Bestünde hierzu ebenfalls eine Pflicht bzw. ein Mechanismus, mit der man dem FA die Rückzahlung des Darlehens für das jeweilige Jahr darstellt/darstellen muss?
  6. Von wem (Steuerberater,- rechtsanwalt, Finanzberater etc.) würde man in diesem Themenbereich bei weiteren Fragen Beratung bekommen?

Vielen vielen Dank im Voraus. :-)

Ausland, Steuern
Überweisung aus der Türkei nach Deutschland?

Hallo,

meine Mutter würde gerne Geld aus der Türkei auf ihr deutsches Konto überweisen (50.000 EUR). Beide Konten laufen auf ihren Namen. Nun habe ich mich bereits eingelesen und wollte mir hier ein kurzes Feedback einholen, ob meine Infos richtig sind. Auch habe ich weitergehende Fragen zu einigen Punkten:

  1. Überweisungen aus dem Ausland müssen ab 12.500 EUR an die Bundesbank gemeldet werden
  2. Wenn es ein reiner Übertrag ist, bedarf es keiner Meldung an die Bundesbank
  3. Nur wenn dem Übertrag ein Rechtsgeschäft vorangeht, muss es der Bundesbank gemeldet werden
  4. Überweisungen unter 12.500 EUR müssen nicht an die Bundesbank gemeldet werden
  5. Die empfangende Bank muss nicht gesondert informiert werden
  6. Die empfangende Bank wird ab 10.000 EUR eine Meldung an die Behörden (Finanzamt?) machen, da automatisch Verdacht auf Geldwäsche besteht bei hohen Beträgen
  7. Evtl. müssen Kapitalertragssteuern nachgezahlt werden, da das Geld im Ausland Erträge brachte

So, nun hätte ich hierzu noch Fragen:

Zu 1)

Ein reiner Übertrag ist doch wenn die gleiche Person vom Konto in der Türkei auf das Konto in DE überweist – daher bedarf es m.A.n. keiner Meldung – egal wie hoch der Betrag ist.

Zu 4)

Reicht es, bei Nachfrage seitens Finanzamt, zu sagen, dass das Geld über die Jahre angespart wurde? Es ist in der Tat so, dass das Geld über 30 Jahre hinweg angespart wurde. Hierzu gibt es nach so langer Zeit natürlich keine Belege mehr. Aber meine Eltern haben ein gutlaufendes Geschäft gehabt. Die Aufbewahrungspflicht ist aber vorbei und es gibt keine Unterlagen hierzu.

Zu 5) Auf das in der Türkei angelegte Geld wurden dort auch Steuern gezahlt. Leider machen meine Eltern keine jährliche Steuererklärung (Beide Rentner mit geringem Einkommen). Daher ist es evtl. etwas schwierig, das Ganze nachzuweisen. Sicherlich stellt aber die türk. Bank einen Steuernachweis aus. Nur weiß ich nicht über wie viel Jahre die das rückwirkend machen.

Das wären erst mal meine Fragen. Würde mich freuen, wenn mir jemand die Fragen beantworten könnte. Gerne nehme ich auch sonstige Tipps entgegen, die ich oben nicht aufgeführt/bedacht habe.

Geld, Ausland, Bank
Wie werden Mieteinkünfte bzw. der Besitz einer Immobilie der Ehefrau im Ausland (Brasilien) in Steuererklärung angegeben?

Sachverhalt: Brasiliansiche Ehefrau seit 2012 in Deutschland, seither gemeinsame Steuerveranlagung, wobei Ehefrau noch kaum Lohneinkünfte in Deutschland hatte.

Ehefrau besitzt eine Immobilie in Brasilien, aus der sie Mieteinkünfte hat, die aber nicht nach Deutschland transferiert werden, sondern dort gespart oder für Renovierungsarbeiten eingesetzt werden - uns sind die Kosten für einen regelmäßigen Transfer einfach zu hoch.

Diese Einnahmen wurden bisher bei der deutschen Steuererklärung nicht angegeben (wohl aber bei der brasilianischen).

(Nach Brasilianischem Recht ist Ehefrau erst ab 2015 als nicht-ansässig in Brasilien zu behandeln. Mieteinkünfte sind dort immer versteuert worden und werden auch jetzt, wo sie nicht mehr als dort ansässig gilt, weiter versteuert.)

FRAGE: Müssen diese Mieteinnahmen hier angegeben werden und wenn ja, wie? Werden wir hier auf diese Einnahmen Steuern zahlen müssen - obwohl die Einkünfte nicht hier zur Verfügung stehen?

Müssen wir irgendeinen Nachweis über die Höhe der Einnahmen und die geleistete Steuerin Brasilien erbringen?

Wie können wir das Versäumnis der vergangenen Jahr korrigieren - dass wir den Besitz dieser Immobilie bisher nicht angegeben haben?

Ich fürchte, es gibt noch viel mehr Fragen, die ich dazu stellen sollte, die ich aber noch nicht formulieren kann, weil das Thema für mich noch von einem sehr dichten Nebel umgeben ist... Ich würde mich freuen, wenn ihn jemand etwas lichten könnte.

Vielen Dank!

Ausland, Immobilien, Steuererklärung

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