Wo muss ich Steuern zahlen und nach welcher Regel?

2 Antworten

Deine Frage ist so, nach den wenigen Angaben kaum zu beantworten.

1. Hast Du noch einen Wohnsitz in Deutschland? also eine Wohnung die zum Daueraufenthalt geeignet ist?

2. Wie erledigst Du Deine Arbeit? Mit dem Laptop am Strand? oder gibt es eine Wohnung in Australien?

3. Welche Art Leistung erbringst Du? Schreibst Du Programme, erstellst Du Webseiten?

4. hast Du als selbständig Tätiger nur diesen einen Auftraggeber?

Nur mal ein Beispiel:

Hast Du in Deutschland einen Wohnsitz, so bist Du hier unbeschränkt steuerpflichtig. Aber vermutlich wäre das hier steuerfrei wegen des DBA (Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung) wenn Du nur in Australien tätig wärst. Es könnte aber auch hier steuerpflichtig sein, wenn Du hier ein Büro, oder eine Betriebseinrichtung hättest, während Du als Wanderer durchs Outback gehst und immer nach Lust und Laune zwischendurch mal 1-2 Tage irgendwo etwas arbeitest und per Mail an den Auftraggeber schickst.

Wäre hier alles aufgelöst, würde wohl alles in Australien besteuert. Im Jahr des Weggangs, wäre es hier noch die Wegzugbesteuerung und wenn Du zurück kommst die Zuzugbesteuerung.

Ich denke, Du erkannst die Vielschichtigkeit der Frage und warum es so wichtig ist, die gesamten Details zu kennen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Crissl 
Beitragsersteller
 21.07.2015, 10:22

Danke Dir für Deine schnelle Antwort. Ich versuche einmal die lückenhafte Erklärung der Situation um deine Fragen zu ergänzen.

  1. Ich werde die Zeit über, den Wohnsitz bei meinen Eltern melden, dort ist auch meine Postanschrift.

  2. In Australien werde ich nur auf meinen Laptop angewiesen sein. Ich werde in Australien bei meinem Freund wohnen. Ein Büro brauche ich nicht und werde wahlweise von der Wohnung aus oder von irgendwelchen öffentlichen Einrichtungen (Cafe) aus arbeiten.

  3. Ich bin als Graphikdesigner tätig und werde hauptsächlich digitale Magazine Layouten. Die erbrachte Arbeit wird dann per Email an meinen Auftraggeber übermittelt.

  4. Ich werde ausschließlich für diesen einen Auftraggeber arbeiten und voraussichtlich 40 Wochenstunden füllen. Mein Jahreseinkommen wird die Grenze für Kleinunternehmer übersteigen (wenn ich mich recht erinnere waren das ca. 17500EUR pro Jahr).

Im Grunde versuche ich mit der hier gestellten Frage abzuschätzen, inwiefern ich steuerliche Nachteile gegenüber eines "normalen" Freiberuflers habe, der von Deutschland aus für ein Unternehmen mit dem Standort in Deutschland arbeitet.

Muss ich also mehr Steuern als der "normale" Freiberufler zahlen oder tut sich da nicht viel? Bzw. entstehen irgendwelche steuerliche Nachteile aus der Situation, dass ich von Australien aus meine Arbeit verrichte?

Am schönsten wäre es für mich, wenn ich die gleiche Steuererklärung wie ein "normaler" Freiberufler abgeben müsste.

wfwbinder  21.07.2015, 11:59
@Crissl
  1. Eine Postanschrift ist kein Wohnsitz. Im Briefkasten schläft es sich unbequem. Kann aber sein, dass das Finanzamt es akzeptiert, Wohnsitz bei den Eltern.

  2. Einen Wohnsitz in Australien begründest Du aber auch in dem Sinn nicht, denn für einige Monate beim Freund campieren ist kein Wohnsitz. Man würde hier die Steuerpflicht ggf. über "gewöhnlicher Aufenthalt" definieren.

  3. Die Kleinunternehmergrenze ist 17.500,- Aber nicht vom Einkommen, sondern vom Umsatz (Einnahmen). Aber das dürfte sowieso kein thema sein, denn die Kunden sind doch Vorsteuerabzugsberechtigt und die Kleinunternehmerregelung bringt nur Nachteile in der Situation.

  4. Ich sehe das nach Abwägung aller gegeben Informationen so, dass der Australienaufenthalt eine Art Langzeiturlaub ist, in dem aber auch gearbeitet wird. Somit nichts ändern, weil Zuzug- udn Wegzugbesteuerung nur Arbeit macht und der Ort der Arbeit wohl so, oder so in Deutschland zu sehen ist.Also ganz normal wie bisher abrechnen udn Steuererklärung so machen, als wäre nichts anders. Ich denke nicht, dass die Einkommensteuer in Australien so viel geringer ist, als das es sich lohnen würde.

Deinem Kommentar entnehme ich als Fragegrund (warum nicht gleich so?):

mit der hier gestellten Frage abzuschätzen, inwiefern ich steuerliche Nachteile gegenüber eines "normalen" Freiberuflers habe, der von Deutschland aus für ein Unternehmen mit dem Standort in Deutschland arbeitet.

Der normale Freiberufler in D wird für seine Tätigkeit relativ einfach Betriebsausgaben ansetzen können. In Deinem Fall werden die deutschen Steuerbeamten evtl. etwas genauer hinsehen, was Du ihnen als australische Ausgaben nachweist und glaubhaft machst.

Während bei dem hiesigen Unternehmer die Mehrwertsteuer aus der Einkaufseite (sog. Vorsteuer) ein Durchlaufposten ist, ist für Dich die australische Umsatzsteuer in der deutschen Steuererklärung immer ein Kostenfaktor; alleine dieser Umstand ist - bei Gleichheit aller übrigen Bedingungen (lat. "ceteris paribus") - ein Kostennachteil für Dich.




Crissl 
Beitragsersteller
 22.07.2015, 00:59

Vielen Dank fuer deine Antwort, diesen Punkt hab ich noch garnicht beachtet.

Der eigentliche Grund der Frage war es, dass ich nichts falsch machen moechte und somit dafuer in irgendeiner Form belangt werden kann. Des Weiteren wollte ich herausfinden wie ich mit der neuen Situation bzgl der Steuererklaerung umgehen kann. Wenn der einzige nachteil sich darauf beschraenkt, dass ich die Umsatzsteuer selbst bezahlen muss waere dies in Ordnung.

Befuerchtet habe ich, dass ich in Australien und in Deutschland eine Steuererklaerung abgeben muss. Somit haette ich im schlimmsten Fall in beiden Laendern Steuern zahlen muessen, obwohl ich meine Einnahmen auf ein deutsches Konto in euro bekomme.

Des Weiteren habe ich versucht abzuwaegen ob ich mir einen "normalen" Steuerberater suchen kann. Einer der die Steuererklaerung fuer den "normalen" Freiberufler macht. Normal heisst in diesem Fall, Freiberufler mit Wohnsitz und Aufenthaltsort Deutschland taetig fuer ein Unternehmen mit dem Standort Deutschland.

wfwbinder  22.07.2015, 11:51
@Crissl

Deinen Australienaufenthalt einfach wegzulassen, erscheint mir noch immer als die beste Lösung, denn schließlich wird es dort keine Betriebsstätte geben udn die Berechnung Deiner Leistungen aus Deutschland nach Deutschland, also alles im Erhebungsgebiet erscheint mir am einfachsten. Die Kosten mit Vorsteuerabzug haben bei Dir ja eine relativ geringe Bedeutung.