Darf meine Freundin meine Kreditkarte im Ausland nutzen?

4 Antworten

Kann sie denn nicht in den nächsten Tagen eine Kreditkarte beantragen (z.B. bei der Hausbank, um Zeit zu sparen) und Du schickst sie ihr dann nach?

Ansonsten stimme ich littlearrow zu, wobei die Möglichkeit, mit Deinen Daten am Geldautomaten abzuheben, wahrscheinlich nicht von den AGB gedeckt ist, aber wohl möglich und hilfreich sein würde.

Die andere Frage ist ja, ob man seiner Freundin wirklich soviel Vertrauen entgegenbringen sollte. Überleg Dir mal, welches finanzielle Risiko Du da eingehst.

Nein, das funktioniert nicht, und eine selbstgeschriebene Vollmacht ist wirkungslos, da sie den üblichen Nutzungsbedingungen des Kreditkartenanbieters widerspricht.

Wenn du deine Freundin bevollmächtigen willst, kannst du (ggfs. gegen Aufpreis) eine Zweitkarte auf ihren Namen anfordern, aber das dauert natürlich ein paar Tage.

Das Ausland umfasst annähernd zweihundert Staaten. Wieviele Sprachen und Schriften dort verwendet werden - weiss der Deibel.

Ich bezweifle, dass dort jeder eine Vollmacht lesen und anerkennen kann. 

Du kannst gerne eine Vollmacht ausstellen, aber das wird der Freundin nicht helfen. Welcher lesende, lokale Geschäftsmann sollte sich denn sicher sein, dass tatsächlich der weltweit bekannte Bakaa die Vollmacht unterschrieben hat?

Im ausländischen Geschäft wird man sich nur auf die Kreditkarte, die korrekte Unterschrift (die von der Kartenrückseite) sowie evtl. weitere Sicherheitsangaben (PIN etc.) und schließlich auf die Transaktionsfreigabe durch den Kartendienstleister verlassen.

Die Freundin kann mit Deinen Daten und Deiner Karte allenfalls im üblichen Rahmen am Geldautomaten Geld abheben.

Du solltest Dir unbedingt die Bedingungen Deiner Kreditkarte durchlesen, was dort zur Überlassung der Kreditkarte an Dritte steht.