Hallo,
ich werde Ende des Jahres kündigen bzw. einen Aufhebungsvertrag unterschireiben und möchte danach einige Monate ins Ausland. Ich habe dazu noch offene Fragen bzgl der Sperrfristen des ALG. Leider habe ich dazu keine eindeutigen bzw. sich wiedersprechende Antworten gefunden. Ich versuche es daher noch einmal mit konkreten Fragen (siehe unten). Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. In jedem Fall, vielen Dank für eure Unterstützung.
1) Angenommen, ich melde mich Nach Kündigung/Aufhebungsvertrag mich nach Kündigung arbeitslos. Dann bekomme ich eine Sperrfrist von 3 Monaten.
a) Kann ich mich während der Sperrfrist von 3 Monaten dann im Ausland aufhalten?
b) Was passiert, wenn ich 5 Monate im Ausland bin? Werden dann die gesamten 5 Monate von meiner Bezugsdauer abgezogen? Oder fängt die Bezugsdauer (abzüglich der Sperrfrist) erst nach meiner Rückkehr an?
2) Angenommen, ich melde mich nach Kündigung/Aufhebungsvertrag nicht arbeitslos, sondern erst bei meiner Rückkehr aus dem Ausland nach 5 Monaten.
Ist das Verständnis korrekt, dass ich dann nur eine Sperrfrist von einer Woche wg. verspäteter Meldung danach aber ohne weitre Sperrfristen das ALG bekomme?
BG, Markus