Ist doppelte Haushaltsführung auch bei Zweitwohnsitz im Ausland möglich?
Könnte man seinen Zweitwohnsitz auch im Ausland haben und ich Deutschland doppelte Haushaltsführung geltend machen?
1 Antwort
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Also grundsätzlich schon. Aber wenn du deinen Zweitwohnsitz im Ausland hast, heißt dieses ja auch automatisch, dass du dann in Ausland arbeitest, oder? Einfach so aus Spaß an der Freude sich eine zweite Wohnung im Ausland anzuschaffen und diese dann steuerlich geltent machen ist dann doch nicht.
Man muss deswegen nicht im Ausland arbeiten.
Beispiel: Wohnsitz Aachen, Arbeitsplatz Frankfurt/Oder, Wohnung auf der anderen Flußseite in Polen angemietet.