Zahlungen im Außenwirtschaftsverkehr Meldung nach §§ 67 ff. der Außenwirtschaftsverordnung?
Wir haben vor einiger Zeit zwei Überweisungen > 12500 aus dem Nicht-EU-Ausland erhalten. Ein Hinweis auf die Meldepflicht habe ich auf den Kontoauszügen nicht bekommen. Laut den Angaben hier http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Downloads/Service/Meldewesen/Aussenwirtschaft/Vordrucke/z4_z8_z10.pdf?__blob=publicationFile sollte ich aber verpflichtet zu einer Meldung sein. Kann mir da jemand das eine oder andere bestätigen?
Falls ja - wie kann ich das als Privatperson machen, wenn die Bundesbank kein Papier haben will und kein am Rechner ausfüllbares Formular vorhanden ist?
1 Antwort
Dafür gibt es die Seite zum Meldewesen:
Und die Helfer m Telefon sind sehr freundlich:
0800 1234 111
Ist allerdings so nicht gaanz richtig, die Meldung gibt man unter Nr. 06131 3774790 ab. Mag allerdings sein, dass man mit der 0800-er Nummer direkt melden kann, ich verwende in meiner Arbeitszeit kein Festnetz.
Wenn man nur von 9 bis 15 Uhr arbeitet ist auch gut freundlich sein ;-).
Falls den Thread mal jemand bei der Suche findet, per Handy nimmt man die Nummer 069 95667707.
Und auf der Seite steht unter Kontakt die Antwort für Mikkey's Frage:
Privatpersonen können ihre außenwirtschaftlichen Zahlungsmeldungen telefonisch anzeigen.
0800 1234 111 (entgeltfrei)
Nur aus dem deutschen Festnetz erreichbar