Gibt es bei einem Konto im EU-Ausland sonstige Dinge zu beachten?

3 Antworten

Zu beachten ist, dass es ab 2017 innerhalb der EU Auskunft über Zinseinkünfte geben wird. Die ersetzen den bis dahin in einzelnen EU-Staaten -meiner Kenntnis nach nur noch in Österreich- erfolgenden Quellensteuerabzug. Das hier offenbar beabsichtigte Halten eines zwar diskreten aber in der Gesamtbetrachtung legalen Kontos funktioniert dann nicht mehr. Im übrigen ist eine in Deutschland ansässige Person auch dann hier mit den Erträgen eines Auslandskontos steuerpflichtig wenn dort schon Quellensteuer abgezogen wird.


aaa365 
Beitragsersteller
 20.08.2015, 15:08

Und wann das Konto bis dahin aufgelöst wird? (Sprich innerhalb des Jahres 2016)

Privatier59  20.08.2015, 15:16
@aaa365

Ergänzend möchte ich hinzufügen, dass Luxemburg wohl auch derzeit noch die EU-Abzugssteuer erhebt.

Und mit dem Auflösen ist das so eine Sache. Ich glaube, dass sich die Auskünfte ab 2017 auf den 01.01.16 rückbeziehen. Müßte also noch in 2015 aufgelöst werden. Der deutsche Zoll lauert schon seit längerer Zeit an allen Ausfahrtsstraßen von Österreich, Schweiz und Luxemburg um die Deutschen abzufangen die vergessen, Bargeld von mehr als 10.000 Euro zu deklarieren.Dasselbe in Zügen und auf Flughäfen. Von Konto zu Konto überweisen als Alternative enthüllt die Herkunft der Gelder.

aaa365 
Beitragsersteller
 20.08.2015, 15:31
@Privatier59

Also wenn ich das richtig verstanden habe, muss ich die dort erhaltenen zinsen (die auch dort schon regulär versteuert worden sind) hier in Deutschland melden? Wenn ja: Gilt das dann auch wenn die Zinsen unter dem Freibetrag von 801€ liegen?

LittleArrow  20.08.2015, 15:35
@Privatier59

Gut, dass Du auf dieses sensible Thema aufmerksam machst! DH!

Bargeld von mehr als 10.000 Euro zu deklarieren

Ich möchte Dich ungern korrigieren, aber es geht schon 1 Cent früher und anders los, so dass es heißen muss:

"Bei der Einreise nach Deutschland aus einem Mitgliedstaat der EU und bei Ausreise aus Deutschland in einen Mitgliedstaat der EU müssen mitgeführtes Bargeld und dem Bargeld gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr den Kontrolleinheiten des Zolls auf Befragen mündlich angezeigt werden."

Quelle: http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Reisen-innerhalb-der-EU/Einschraenkungen/Bargeld/bargeld\_node.html

aaa365 
Beitragsersteller
 20.08.2015, 15:44
@LittleArrow

Ja, dass ich das Bargeld u.ä. deklarieren muss, wenn diese 10.000€ überschreiten weiß ich, so viel hab ich sowieso nie bei mir. Ich frage mich blos ob ich die Zinsen, die ich dort bekomme und sich auch weiterhin dort auf dem Konto befinden (und auch unter 801€ liegen), hier in Deutschland in der Einkommenssteuererklärung deklarieren muss.

Privatier59  20.08.2015, 16:08
@aaa365

Ja, die Zinsen sind zu deklarieren. Die gezahlte EU-Abzugsteuer wird angerechnet.

Im übrigen verjähren Steuern im Hinterziehungsfalle nach 10 oder sogar noch mehr Jahren. Wie sah es denn früher so mit den Einkünften aus?

Privatier59  20.08.2015, 18:43
@LittleArrow

Stimmt, allerdings beginnt der Zoll immer mit der Frage, ob Bargeld pp in Höhe von mehr als 10 TEUR mitgeführt wird und daß diese Frage bejaht wird, soll recht selten sein. Insofern wird dann umgehend der Fall der nicht deklarierten Einfuhr vorliegen. 

Ganz nebenbei: Auch wer Geldbeträge knapp unterhalb der magischen Grenze bei sich hat, kann damit Ermittlungen auslösen. Der bekannte Gurlittfall begann damit, daß besagter Kunstsammler dem Zoll aufgefallen war weil er 9000 Euro in bar von der Schweiz nach Deutschland brachte. Die Entdeckung der Raubkunstsammlung war dann Zufallsfund bei einer Hausdurchsuchung durch die Steuerfahndung.

Was immer Du im Schilde führst, schaue einfach mal in den Hauptvordruck (sog. Mantelbogen) der Steuererklärung in die Zeile 109 vor Deiner Unterschrift Felder 116 und 117, sowie zum besseren Verständnis in die zugehörige Anleitung zur Steuererklärung 2014, S. 9. 

Wenn Du in D Deinen Wohnsitz hast, dann sind ausländischen Kapitaleinkünfte auch in D steuerpflichtig (Welteinkommensprinzip). Die im Ausland gezahlte Einkommensteuer auf die Kapitalerträge (sog. Quellensteuer) ist auf die etwaige deutsche Einkommensteuer anrechnungsfähig (bis zur Höhe der sog. Abgeltungsteuer). Schau "einfach" mal in das zutreffende Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (sog. Doppelbesteuerungsabkommen - DBA). Leider machst Du ja ein Geheimnis aus dem Dich betreffenden EU-Staat.

Die Anleitung 2014 findest Du  im Link https://www.formulare-bfinv.de/ rechts unter Einkommensteuer 2014 mit allen Anlagen.

1. Du musst in der Einkommensteuererklärung angeben, daß Du zu einem nicht-deutschen Bankinstitut eine nachhaltige Geschäftsbeziehung unterhältst.

2. Alle Erträge, die bei ausländischen Banken entstehen, sind ohne deutschen Steuerabzug. Daher müssen sie alle ausnahmslos deklariert werden. Wenn alle Kapitalerträge abzüglich Verluste (incl. den deutschen) unter 801 EUR liegen, dann fällt keine Steuer an.

3. Wenn Du im Ausland Quellensteuer zahlst, bekommst Du als Steuerausländer in diesem Land ggf. Steuern über 15% Steuersatz zurück. Die im Ausland gezahlte Steuer kann auf die in Deutschland fällige angerechnet werden.

4. Bezüglich der Bescheinigung ausländischer Banken für Verluste gibt es Besonderheiten zu beachten. Sofern nur Gewinne anfallen, ist das alles sehr einfach.