Gibt es bei einem Konto im EU-Ausland sonstige Dinge zu beachten?

3 Antworten

Zu beachten ist, dass es ab 2017 innerhalb der EU Auskunft über Zinseinkünfte geben wird. Die ersetzen den bis dahin in einzelnen EU-Staaten -meiner Kenntnis nach nur noch in Österreich- erfolgenden Quellensteuerabzug. Das hier offenbar beabsichtigte Halten eines zwar diskreten aber in der Gesamtbetrachtung legalen Kontos funktioniert dann nicht mehr. Im übrigen ist eine in Deutschland ansässige Person auch dann hier mit den Erträgen eines Auslandskontos steuerpflichtig wenn dort schon Quellensteuer abgezogen wird.


Was immer Du im Schilde führst, schaue einfach mal in den Hauptvordruck (sog. Mantelbogen) der Steuererklärung in die Zeile 109 vor Deiner Unterschrift Felder 116 und 117, sowie zum besseren Verständnis in die zugehörige Anleitung zur Steuererklärung 2014, S. 9. 

Wenn Du in D Deinen Wohnsitz hast, dann sind ausländischen Kapitaleinkünfte auch in D steuerpflichtig (Welteinkommensprinzip). Die im Ausland gezahlte Einkommensteuer auf die Kapitalerträge (sog. Quellensteuer) ist auf die etwaige deutsche Einkommensteuer anrechnungsfähig (bis zur Höhe der sog. Abgeltungsteuer). Schau "einfach" mal in das zutreffende Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (sog. Doppelbesteuerungsabkommen - DBA). Leider machst Du ja ein Geheimnis aus dem Dich betreffenden EU-Staat.

Die Anleitung 2014 findest Du  im Link https://www.formulare-bfinv.de/ rechts unter Einkommensteuer 2014 mit allen Anlagen.

1. Du musst in der Einkommensteuererklärung angeben, daß Du zu einem nicht-deutschen Bankinstitut eine nachhaltige Geschäftsbeziehung unterhältst.

2. Alle Erträge, die bei ausländischen Banken entstehen, sind ohne deutschen Steuerabzug. Daher müssen sie alle ausnahmslos deklariert werden. Wenn alle Kapitalerträge abzüglich Verluste (incl. den deutschen) unter 801 EUR liegen, dann fällt keine Steuer an.

3. Wenn Du im Ausland Quellensteuer zahlst, bekommst Du als Steuerausländer in diesem Land ggf. Steuern über 15% Steuersatz zurück. Die im Ausland gezahlte Steuer kann auf die in Deutschland fällige angerechnet werden.

4. Bezüglich der Bescheinigung ausländischer Banken für Verluste gibt es Besonderheiten zu beachten. Sofern nur Gewinne anfallen, ist das alles sehr einfach.