Hallo,

vielleicht kann mir jemand bei folgender Sachlage helfen.

Ich werde in Kürze berufsbedingt in die Türkei umziehen. Da ich nur an ca. 4 Tagen pro Monat nach Deutschland kommen werde, wird mein Lebensmittelpunkt die Türkei sein. Gleichzeitig besitze ich eine Eigentumswohnung in Deutschland, die ich nicht verkaufen und auch nicht vermieten möchte.

Nun meine Frage: ist es möglich, in Deutschland die Wohnung zu behalten ohne in Deutschland Einkommensteuer zahlen zu müssen? Es besteht ein Doppelsteuerabkommen mit der Türkei, so dass ich eigentlich nur dort versteuern müsste, insofern sich dort mein Lebensmittelpunkt befindet. Ist das richtig?

Vielleicht hat jemand ein paar Ratschläge für mich. Vielen Dank im Voraus.