Einkommensteuer bei Rückkehr aus außereuropäischen Ausland (kein DBA)?
Gehen wir für meine Fragen vom folgenden Fall aus:
Bis 31.03. angestellt in Hong Kong, es besteht kein Doppelbesteuerungsabkommen. Zu versteuerndes Brutto Einkommen in HK (01.01-31.03.): 40,000Euro (Einkommensteuer in HK: 17%)
Ab 01.04. angestellt in Deutschland. Zu versteuerndes Brutto Einkommen (01.04.-31.12.): 40,000Euro
Geplanter Wechsel des Erstwohnsitzes am 01.04 von Hong Kong nach Deutschland.
Frage:
Muss ich in Deutschland mein in HK erwirtschaftetes Einkommen (40,000Euro minus 17% Steuer) in Deutschland noch einmal versteuern, oder wird der Betrag lediglich für die Progression für mein in Deutschland erwirtschaftetest Einkommen eingerechnet?
Ausland,
Einkommenssteuer