Ich bin Anfang Oktober 2011 aus den Niederlanden nach Deutschland eingewandert. In der Zeit bis Oktober 2011 hatte ich nur Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit in den Niederlanden, welches auch dort versteuert wurde. In der Zeit nach Oktober 2011 hatte ich nur Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit in Deutschland. Auf dem Mantelbogen habe ich schon meinen zeitweisen unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland ausgefüllt (Wohnsitz im Inland vom 01.10 bis zum 31.12, sowie Ausländische Einkünfte außerhalb dieses Zeitraums).
Soll ich jetzt dazu noch die Anlage N-AUS ausfüllen oder reicht die Angabe meines ausländischen Einkommens auf den Mantelbogen?
Kann ich die Bewerbungskosten für meinen Job in Deutschland (aus August 2011) absetzen, obwohl ich erst ab den 01.10 Steuerpflichtig war in Deutschland?
Ich danke Ihnen herzlich.