Doppelte Haushaltsführung bei steuerfreiem Stipendium im Ausland möglich?
Mein Ehemann ist 2015 auf Grund eines steuerfreien Stipendiums nach Kanada gezogen. Wir mieten nun beide gemeinsam jeweils in Kanada und weiterhin die Wohnung in Deutschland. Ich arbeite weiterhin steuerpflichtig in Deutschland. Im vergangen Jahr war ich 5 mal in Kanada und mein Mann zwei mal in Deutschland. Erfüllen wir die Voraussetzungen für die doppelte Haushaltsführung? Kann mein Mann dies im Steuerausgleich für 2015 geltend machen, da er vor dem Umzug in 2015 ja noch steuerpflichtges Gehalt in Deutschland erhalten hat. Oder kann sogar ich dies geltend machen, da sich durch den Wegzug meines Mannes mein Lebensmittelpunkt nach Kanada verlagert hat?
1 Antwort
Trotz der doch recht ausführlichen Sachverhaltsschilderung - und das sogar in gutem Deutsch - ist hier eine konkrete Beantwortung nicht möglich.
Grundsätzlich ist eine doppelte Haushaltsführung steuerlich dann beachtlich, wenn sie aus beruflichen Gründen begründet wird. Das ist hier nicht erkennbar.
Dass das Stipendium steuerfrei ist, muss hier nicht mal eine Rolle spielen. Kann aber. Denn Aufwendungen im Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen sind steuerlich nicht abzugsfähig. Ob aber der Zusammenhang des Umzugs nach Kanada damit zusammenhängt, ist unklar.
Klar ist nur eines: Den doppelten Haushalt hat dein Mann begründet. Deshalb sind es - wenn überhaupt - Werbungskosten deines Mannes. Nicht deine und auch nicht meine. Wir beide können sie also nicht ansetzen. Dasselbe gilt, wenn die Einnahmen zwar steuerfrei sind, aber dem Progressionsvorbehalt unterliegen.
Sind die Ausgaben aber als Sonderausgaben zu werten, kommt eine Berücksichtigung bei "dir" nur im Fall der Zusammenveranlagung in Betracht. Dann ist es aber bei "euch" zu berücksichtigen.