Hallo,
ich bin Student und arbeite in Deutschland und studiere in Österreich. Während meines Semesters habe ich einen 450€ Job in Deutschland und pendle regelmäßig nach Deutschland um zu arbeiten. Während der Semesterferien bin ich in Deutschland als Werksstudent angestellt. Ich bleibe unter dem jährlichen 8004 € Freibetrag in Deutschland.
Ich würde gerne während des Semesters auch noch in Österreich eine geringfügige Beschäftigung anfangen. Also hätte ich einerseits 2 geringfügige Beschäftigungen parallel in 2 Ländern und würde andererseits insgesamt über den 8004€ Freibetrag kommen. Wäre der zweite Job in Deutschland, wären mir die Folgen klar. In wie weit bin ich aber verpflichtet dem deutschen und österreichischen Staat mitzuteilen, dass ich in den jeweilig anderen Ländern arbeite? Kann man das als zwei komplett getrennte Sachen sehen?
Vielen Dank für eure Hilfe!