Auf einmal Steuerklasse 6 nach einem Auslandsjahr
Hallo,
X ist ledig, hat keine Kinder, studiert, arbeitet als Werkstudent und verdient nicht mehr als 450 EUR pro Monat. X geht für 9 Monate ins Ausland und macht da 2 Auslandssemester. Bevor X ins Ausland geht, meldet er sich in Deutschland ab. Nach seiner Rückkehr geht er wieder zur Arbeit und 1 Woche später teilt ihm sein Arbeitgeber, dass das Finanzamt X in die Steuerklasse 6 eingestuft hat und dass sein Steuerberater sich aber Mühe gemacht hat, den X noch 3 Monate in der Steuerklasse 1 zu behalten, was aber nicht wirklich viel, da es beim Finanzamt immer lange dauert bis man rückstuft. Im Ausland hat X nicht gearbeitet und hätte das auch nicht machen können, da er dort dafür zusätzlich noch ein Arbeitsvisum benötigt hätte, hatte er aber nicht. Also, was sollte X jetzt beauchten, welche Rechte hat er, wie könnte er zurück in die Steuerklasse 1 und Steuernachzahlungen vermeiden? Welche Unterlagen sollten dafür reichen?
Danke
1 Antwort
Wenn er die steuer ID dem Arbeitgeber gegeben hat, dann sollte die richtige Steuerklasse über ELSTAM übermittelt werden.
Wenn das nicht so ist, ein Schreiben an das Finanzamt. Mit mit Bitte um Korrektur der Daten.
Nachzahlung ist nicht zu erwarten, wenn nach VI abgerechnet wird, eher mit einer Erstattung.