Kann man Ehegattensplitting wählen, wenn ein Partner zwei Jahre im Ausland lebt?
Der Partner geht für 2 Jahre ins Ausland und wird auch von der dortigen Tochterfirma seines heutigen Arbeitgebers bezahlt. Die Mutter bleibt mit den Kindern in Deutschland. Wie wäre das steuerlich? Kann man da noch eine Ehegattensplitting machen?
2 Antworten
Ich verstehe das so, dass der Papa seinen Wohnsitz in Deutschland behält.
In diesem Fall ist eine Ehegattenveranlagung nach wie vor möglich.
Na schau dir doch einfach die Voraussetzungen für eine Ehegattenveranlagung an.
Ok, habe ich und das **nicht **dauernd**** getrennt lebend ist wohl der entscheidende Punkt für die Ehegattenveranlagung. Danke!
Eine ähnliche Frage wurde schon einmal von einem Kollegen sehr gut beantwortet.
Man beachte da vor allem die hA!
Aber im ernst: "Ähnlich" ist nicht "gleich". Du kannst die Fragen nicht miteinander vergleichen, weil sie eben unterschiedliche Basisse haben.
Ich glaube Dir aufs Wort, wüsste aber gerne, ob das auch gilt, wenn das Gehalt im Ausland gezahlt und versteuert wird. Klär mich bitte auf.